Baumaßnahmen, für die eine Erlaubnis, Bewilligung, Planfeststellung oder Genehmigung nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) oder dem Brandenburgischen Wassergesetz (BbgWG) erteilt ist, bedürfen der Bauabnahme.
Über beanstandungsfreie Abnahmen wird eine Bescheinigung, ein sogenannter "Bauabnahmeschein", ausgestellt.
Vor der Abnahme darf die Anlage nicht in Betrieb genommen werden.
formloser Antrag, Bestandsdokumentation, erforderliche Nachweise oder Prüfungen (Dichtigkeit, Kamerabefahrungen, Statik, physikalisch oder chemische Messungen)
§ 106 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
§ 106 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt)
Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2611 03371 608 9170 frank.vogel@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle