Bauanzeige

Zuständig

Beschreibung

Die Bauanzeige kann gewählt werden, wenn ein Wohngebäude errichtet oder verändert werden soll, bei dem kein Geschossfußboden höher als 7 m über der Geländeoberfläche liegt (Gebäude niedriger Höhe).

Dieses vereinfachte Prüfverfahren hat folgende Vorteile:
- Die wichtigsten Eckdaten eines möglichen Hauses sind durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes bereits vorgegeben.
- Einen Monat nach Eingang der Bauanzeige kann mit dem Bau begonnen werden, falls die Bauaufsichtsbehörde dies nicht vorher zulässt (gestattet) bzw. schriftlich untersagt.
- Die Bauaufsichtsgebühren sind geringer als bei einem Baugenehmigungsverfahren.

Bitte beachten Sie

Bauanzeigen können nur für Wohngebäude genutzt werden, die im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes errichtet werden sollen und dessen Festsetzungen nicht widersprechen. (z. B. max. Höhe, max. Geschosse usw.) Sind Abweichungen, Befreiungen oder Ausnahmen erforderlich, kann das Baugenehmigungsverfahren gewählt werden (siehe dort).

Notwendige Unterlagen

Für eine Bauanzeige sind amtlich bekannt gemachte Antragsformulare zu benutzen. Sie erhalten diese Formulare im Fachhandel oder unter dem unten angeführten Link. Die weiteren Unterlagen werden durch den Objektplaner (z.B. Architekten) für Sie erstellt.

Rechtliche Grundlagen

BauGB, BbgBO, BbgBauVorlV, BbgBauGebO

Gebühren

Die Gebühren für eine Bauanzeige entsprechen 50 % der Gebühren für das Baugenehmigungsverfahren (siehe dort).

Links

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)