Bauen und Einrichten von Lebensmittelbetrieben

Zuständig

Beschreibung

Für die Erstellung, Erweiterung oder Übernahme eines Lebensmittelbetriebes sind vielfältige lebensmittelrechtliche Auflagen und Normen einzuhalten.

Hinweise

Wir empfehlen Ihnen, sich schon in der Planungsphase mit dem Amt für Gesundheit und Verbraucherschutz, Sachgebiet Verbraucherschutz, in Verbindung zu setzen, um zeit- und kostenaufwendige Planungsfehler zu vermeiden.

Notwendige Unterlagen

ggf. Bauzeichnungen, Küchenplan, Betriebsbeschreibung

Rechtliche Grundlagen

Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände- und Futtermittelgesetzbuch
Lebensmittelhygiene-Verordnung - LMHV
Tierische Lebensmittelhygiene-Verordnung - Tier LMHV
VO (EG) Nr. 852/2004
VO (EG) Nr. 853/2004

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)