Jeder Grundstückseigentümer hat das Recht, auf seinem Grundstück ein Gebäude zu errichten oder zu verändern. Dabei ist eine Vielzahl von öffentlich-rechtlichen Vorschriften zu beachten. Die Baugenehmigung bestätigt, dass diese Vorschriften eingehalten werden oder Abweichungen davon möglich sind. Die Geltungsdauer der Baugenehmigung beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich.
Einige Gebäude oder bauliche Anlagen können auch ohne Baugenehmigung errichtet werden (§ 61 BbgBO - genehmigungsfreie Vorhaben).
Auch bei genehmigungsfreien Vorhaben sind die sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einzuhalten.
Bauanträge haben, soweit sie nicht vorrangig zu bearbeiten sind, gegenwärtig eine Bearbeitungszeit von durchschnittlich sechs Monaten.
Bitte sehen Sie in dieser Zeit von Nachfragen zum Bearbeitungsstand Ihres Bauantrags ab. Sie tragen dadurch dazu bei, dass Anträge zügiger bearbeitet werden können.
Vorrangig bearbeitet werden Bauanzeigen im Bauanzeigeverfahren und Bauanträge im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren, die beide u. a. voraussetzen, dass das Bauvorhaben in einem Gebiet liegt, für das ein Bebauungsplan besteht. Vorrangig bearbeitet werden auch kommunale Bauprojekte, die von den Kommunen in eigener Verantwortung und Zuständigkeit betrieben werden und der Daseinsvorsorge dienen, sowie Kitas, Schulen in privater Trägerschaft, Flüchtlingsunterkünfte, Bauvorhaben von Zweckverbänden und Rettungswachen.
Um das Baugenehmigungsverfahren durchführen zu können, sind amtlich bekannt gemachte Antragsformulare erforderlich. Sie erhalten diese Formulare im Fachhandel oder unter dem unten genannten Link Antragsformulare.
Die weiteren Unterlagen werden durch den Objektplaner (z. B. Architekten) für Sie erstellt.
BauGB, BbgBO, BbgBauVorlV, BbgBauGebO
Die Gebühren richten sich nach der BbgBauGebO.
Ein Beispiel: Das Einfamilienhaus mit einem umbauten Raum von 500 m³ und dem entsprechenden durchschnittlichen Rohbauwert für Wohnhäuser (95 Euro/m³) hat eine Rohbausumme von 500 m³ x 95 Euro/m³ = 47.500 Euro. Für eine Baugenehmigung ist eine Gebühr von 1 % der auf volle Tausend Euro aufgerundeten Rohbausumme zu erheben. Also 48.000 Euro x 1 % = 480 Euro.
Frau M. Nicksch
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4337 03371 608 9160 m.nicksch@teltow-flaeming.de
Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03
03371 608 4311 03371 608 9160 michaela.paetzold@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
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