Alle Arbeiten, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und diesen über den Gemeingebrauch hinaus in der einen oder anderen Weise einschränken.
Hierzu zählen auch, die Lagerung von Materialien, Kranaufstellungen oder die Aufstellung von Gegenständen wie z. B. Baugerüste, Bauzäune, Bauwagen, Container etc.
Parallel ist beim zuständigen Baulastträger eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Die Verbringung o. g. Gegenstände in den Fahrbahnbereich ist als Baustelle zu beantragen.
Unter öffentlichem Verkehrsgrund ist nicht nur die Fahrbahn an sich zu verstehen. Vielmehr gehören dazu auch Rad- und Gehwege, unbefestigte Seitenstreifen, Parkbuchten, Parkplätze usw.
Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, ggf. mit Lageskizze . Dieser Antrag ist 2 Wochen vor Arbeitsbeginn beginn beim Straßenverkehrsamt einzureichen.
§ 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung
20 bis 300 Euro, je nach Art der Einschränkung und zeitlichem Umfang.
keine
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle