Baulasten, Eintragung oder Löschung

Zuständig

Beschreibung

Eintragung oder Löschung von Baulasten im Baulastenverzeichnis, beispielsweise zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Erschließung, von Abstandsflächen oder Brandschutzabständen zur Ausräumung von Genehmigungshindernissen oder zur Schaffung baurechtsgemäßer Zustände.

Hinweise

Die Baulast setzt eine Erklärung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin oder Erbbauberechtigten gegenüber der Bauaufsichtsbehörde voraus, durch die er bzw. sie sich zu einem das Grundstück oder Erbbaurecht betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet.

Notwendige Unterlagen

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und in der Regel öffentlich beglaubigte oder vor der Bauaufsicht abgegebene Verpflichtungserklärung unter Beifügung eines Auszugs aus dem amtlichen Lageplan (siehe unten die Links zu den Formularen)

Rechtliche Grundlagen

§ 84 BbgBO, GebGBbg, BbgBauGebO

Gebühren

- Eintragung einer Baulast einschließlich der Entgegennahme der Baulasterklärung 200 bis 2000 Euro, je nach Verwaltungsaufwand
- Änderung, Korrektur oder Löschung einer Baulast jeweils 50 bis 500 Euro, je nach Verwaltungsaufwand



Links

Ansprechpersonen

Frau C. Schulze
Sachbearbeiterin Baulastenverzeichnis
Zimmer: B8.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4372 03371 608 9179

Herr O. Möbius
Sachbearbeiter Baulastenverzeichnis
Zimmer: B8.1.03

03371 608 4371 03371 608 9160

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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