Eintragung oder Löschung von Baulasten im Baulastenverzeichnis, beispielsweise zur öffentlich-rechtlichen Sicherung der Erschließung, von Abstandsflächen oder Brandschutzabständen zur Ausräumung von Genehmigungshindernissen oder zur Schaffung baurechtsgemäßer Zustände.
Die Baulast setzt eine Erklärung des Grundstückseigentümers bzw. der Grundstückseigentümerin oder Erbbauberechtigten gegenüber der Bauaufsichtsbehörde voraus, durch die er bzw. sie sich zu einem das Grundstück oder Erbbaurecht betreffenden Tun, Dulden oder Unterlassen verpflichtet.
Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular und in der Regel öffentlich beglaubigte oder vor der Bauaufsicht abgegebene Verpflichtungserklärung unter Beifügung eines Auszugs aus dem amtlichen Lageplan (siehe unten die Links zu den Formularen)
§ 84 BbgBO, GebGBbg, BbgBauGebO
- Eintragung einer Baulast einschließlich der Entgegennahme der Baulasterklärung 200 bis 2000 Euro, je nach Verwaltungsaufwand
- Änderung, Korrektur oder Löschung einer Baulast jeweils 50 bis 500 Euro, je nach Verwaltungsaufwand
Antrag auf Eintragung einer Baulast (online ausfüllbar)
Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung Brandenburg
Frau C. Schulze
Sachbearbeiterin Baulastenverzeichnis
Zimmer: B8.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4372 03371 608 9179 baulasten@teltow-flaeming.de
Herr O. Möbius
Sachbearbeiter Baulastenverzeichnis
Zimmer: B8.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4371 03371 608 9160 baulasten@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
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