Baulastenverzeichnis, Auskunft

Zuständig

Beschreibung

Einsichtnahme, Fertigung eines Auszugs aus dem Baulastenverzeichnis bzw. Bescheinigung darüber, dass ein konkretes Grundstück baulastenfrei ist.

Hinweise

Es muss bei Antragstellung ein berechtigtes Interesse an der Auskunft dargelegt werden. Immer sind folgende Angaben erforderlich: Gemarkung, Flur und Flurstück; ggf. Straßenname.

Notwendige Unterlagen

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular für die Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis bzw. formloser schriftlicher Antrag.

Rechtliche Grundlagen

§ 84 Abs. 5 BbgBO, GebGBbg, BbgBauGebO

Gebühren

- Auszug aus dem Baulastenverzeichnis einschließlich Prüfung des berechtigten Interesses je Grundstück 50 bis 200 Euro, je nach Verwaltungsaufwand
- Auskunft zu Baulasten einschließlich Prüfung des berechtigten Interesses sowie Negativauskunft je Grundstück 50 bis 200 Euro, je nach Verwaltungsaufwand

Links

Ansprechpersonen

Frau C. Schulze
Sachbearbeiterin Baulastenverzeichnis
Zimmer: B8.1.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4372 03371 608 9179

Herr O. Möbius
Sachbearbeiter Baulastenverzeichnis
Zimmer: B8.1.03

03371 608 4371 03371 608 9160

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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