Die Bauleitplanung ist ein Instrument zur städtebaulichen Entwicklung und Ordnung. Sie hat die Vorbereitung und Leitung der baulichen und sonstigen Nutzung der Grundstücke zum Gegenstand.
Bauleitpläne sind die Flächennutzungs- und Bebauungspläne der Gemeinden. Der "vorbereitende Bauleitplan" (Flächennutzungsplan) stellt die Art der Bodennutzung für das gesamte Gemeindegebiet in den Grundzügen dar, die "verbindlichen Bauleitpläne" (Bebauungspläne) enthalten für Ausschnitte des Gemeindegebietes konkrete Vorgaben für die städtebauliche Ordnung.
Bei Aufstellung der Bauleitpläne durch die Gemeinden sollen die Behörden und Stellen, die Träger öffentliche Belange sind und von der Planung berührt werden können, möglichst frühzeitig beteiligt werden. Hiermit soll sichergestellt werden, dass öffentliche Belange, wie sie das Baugesetzbuch aufzählt, berücksichtigt werden, beispielsweise: die allgemeinen Anforderungen an gesunde Wohn- und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung, die Erhaltung, Erneuerung und Fortentwicklung vorhandener Ortsteile sowie die Gestaltung des Orts- und Landschaftsbilds, die Belange des Denkmalschutzes und der Denkmalpflege, die Belange der Wirtschaft, die Belange des Umweltschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege.
Der Landkreis wird von den kreisangehörigen Gemeinden im Rahmen ihrer Bauleitplanung als Träger öffentlicher Belange beteiligt und gibt - soweit er öffentliche Belange vertritt - Stellungnahmen ab.
Die Gemeinden stellen ihre Bauleitpläne in eigener Verantwortung auf.
Daher sollten Sie sich in erster Linie an die jeweilige Gemeindeverwaltung und erst in zweiter Linie an den Landkreis wenden.
keine
Baugesetzbuch, Baunutzungsverordnung, Planzeichenverordnung
keine
Frau S. Lehmann ist Ansprechpartnerin für die Gemeinden Am Mellensee, Rangsdorf und die Städte Baruth/M., Dahme/M., Zossen.
Frau K. Reiter ist Ansprechpartnerin für die Gemeinden Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren und die Städte Ludwigsfelde, Trebbin.
Frau M. Schönberner ist Ansprechpartnerin für die Städte Luckenwalde, Jüterbog und die Gemeinden Nuthe-Urstromtal, Niederer Fläming und Niedergörsdorf.
Herr J. Kammer ist Ansprechpartner für Fragen im Rahmen des Plan- und Genehmigungsverfahrens der Bauleitplanungen.
Frau M. Schönberner
Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Zimmer: 1. OG, R. 2
Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde
03371 608 4154 03371 608 9200 marion.schoenberner@teltow-flaeming.de
Frau K. Reiter
Sachbearbeiterin Bauleitplanung
Zimmer: 1. OG, R. 3
Landkreis Teltow-Fläming
Zinnaer Str. 34
14943 Luckenwalde
03371 608 4153 03371 608 9010 kerstin.reiter@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle