Genehmigung von Bauleitplänen

Zuständig

Beschreibung

Die höhere Verwaltungsbehörde (HVB) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) prüft die Vorlageakten aller genehmigungs- und anzeigepflichtigen Bauleitpläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne) auf ordnungsgemäße Verfahrensführung und sachgerechten Einstellung der materiell-rechtlichen Belange.

Bitte beachten Sie

Die Genehmigungsbehörde hat nicht die Möglichkeit, die Zweckmäßigkeit der planerischen Lösung bzw. der Abwägung zu prüfen, sondern nur die Rechtmäßigkeit.

Notwendige Unterlagen

vollständige Verfahrensakte, einschl. der gefassten Beschlüsse, in einfacher Ausfertigung, Planzeichnung und Begründung in dreifacher Ausfertigung
Datenübersichtsblatt

Rechtliche Grundlagen

- Baugesetzbuch (BauGB),
- Baunutzungsverordnung (BauNVO),
- Planzeichenverordnung (PlanZV),
- Baugesetzbuchzuständigkeitsverordnung (BauGBZV),
- landesrechtliche Verwaltungsvorschrift – Datenübersichten als Genehmigungsantragsunterlagen für Bauleitpläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne vom 9. März 1993 (ABl./93,   [Nr. 31], S. 590)

Gebühren

keine

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)