Die höhere Verwaltungsbehörde (HVB) nach dem Baugesetzbuch (BauGB) prüft die Vorlageakten aller genehmigungs- und anzeigepflichtigen Bauleitpläne (Flächennutzungspläne, Bebauungspläne, vorhabenbezogene Bebauungspläne) auf ordnungsgemäße Verfahrensführung und sachgerechten Einstellung der materiell-rechtlichen Belange.
Die Genehmigungsbehörde hat nicht die Möglichkeit, die Zweckmäßigkeit der planerischen Lösung bzw. der Abwägung zu prüfen, sondern nur die Rechtmäßigkeit.
vollständige Verfahrensakte, einschl. der gefassten Beschlüsse, in einfacher Ausfertigung, Planzeichnung und Begründung in dreifacher Ausfertigung
Datenübersichtsblatt
- Baugesetzbuch (BauGB),
- Baunutzungsverordnung (BauNVO),
- Planzeichenverordnung (PlanZV),
- Baugesetzbuchzuständigkeitsverordnung (BauGBZV),
- landesrechtliche Verwaltungsvorschrift – Datenübersichten als Genehmigungsantragsunterlagen für Bauleitpläne sowie Vorhaben- und Erschließungspläne vom 9. März 1993 (ABl./93, [Nr. 31], S. 590)
keine
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle