Bauschutt ist ein mineralisches Material, welches aus Steinbaustoffen, Ziegel- oder Betonbruch oder Mörtel besteht, das beim Abriss, Ausbau, Umbau oder bei Reparaturen von baulichen Anlagen anfällt. Das Material darf nicht durch Schadstoffe oder sonstige Beimengungen (Störstoffe) verunreinigt sein, da ansonsten keine Wiederverwertung möglich ist.
Bauschutt wird vom Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (SBAZV) grundsätzlich entsorgt, ist jedoch vom Einsammeln und Befördern ausgeschlossen. Daher muss der Abfallerzeuger selbst oder ein privatrechtlich beauftragter Containerdienst den Bauschutt zur Verwertungsanlage oder Deponie bringen. Für Privatpersonen gibt es auf den Recyclinghöfen in Luckenwalde, Niederlehme und Ludwigsfelde einen Kleinanlieferbereich. Hier können gemischte Bauabfälle kostengünstig abgegeben werden. Um eine weitestgehende Verwertung zu ermöglichen, ist bei großen Mengen eine Trennung der Baumischabfälle notwendig. Sollte dies nicht möglich sein, müssen die Abfälle zu den Baumischabfallsortieranlagen gebracht werden. Asbesthaltige Produkte, wie zum Beispiel Wellasbest, werden auf Bauschuttdeponien für asbesthaltige Baurestmassen entsorgt.
Holz, Papier, Plastik, Glas, Metalle sind kein Bauschutt.
Arbeiten mit Asbest sind Fachfirmen zu überlassen, die den gesundheitsgerechten Umgang mit diesen Krebs erregenden Stoffen garantieren. Weitere Informationen zu Asbestabfällen finden Sie unter der Dienstleistungsrubrik "Asbestentsorgung".
Bei Verdacht auf schadstoffbelasteten Bauschutt ist eine chemische Untersuchung erforderlich (siehe Dienstleistungsrubrik "Sonderabfall").
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung
Satzung über die Entsorgung von Abfällen durch den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (Abfallentsorgungssatzung)
Dienstleistung Asbestentsorgung
Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
Abfallentsorgungssatzung des SBAZV
Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
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Am Nuthefließ 2
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