Mit Ihren Anträgen sollten Sie alle für die Beurteilung des Bauvorhabens und die Bearbeitung des Bauantrags erforderlichen Unterlagen einreichen. Die sogenannten Bauvorlagen erstellt in der Regel ein bauvorlageberechtigter Objektplaner.
Umfang, Art, Inhalt und Anzahl der Bauvorlagen richten sich nach der Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (BbgBauVorlV) und der Verwaltungsvorschrift zur Brandenburgischen Bauvorlagenverordnung (VVBbgBauVorlV).
Die Bauvorlagen müssen aus dauerhaft lichtbeständigem Papier hergestellt sein; sie müssen einen 2,5 Zentimeter breiten Heftrand und die Größe DIN A 4 haben oder auf diese Größe gefaltet sein. Bitte verwenden Sie die Vordrucke, die die oberste Bauaufsichtsbehörde auf ihrer Formularseite im Internet veröffentlicht hat.
Bei Umbaumaßnahmen sollten Sie den gegenwärtigen und den geplanten Zustand in den Zeichnungen eindeutig darstellen. Bitte reichen Sie alle Unterlagen in dreifacher Ausfertigung und in drei getrennt gehefteten Sätzen ein. Während der Prüfung der Anträge kann es vorkommen, dass weitere Unterlagen wie zum Beispiel ein Brandschutzkonzept angefordert werden.
Der Antrag und alle Bauvorlagen müssen sowohl vom Entwurfsverfasser als auch vom Bauherrn unterschrieben werden. Die Formulare können direkt am PC ausgefüllt, gespeichert und ausgedruckt werden. Bitte beachten Sie, dass die Formulare dann noch mit den erforderlichen Unterschriften versehen werden müssen.
Frau M. Nicksch
Büromitarbeiterin (Dahme/Mark, Jüterbog, Luckenwalde, Niedergörsdorf/Nuthe-Urstromtal/Trebbin
Zimmer: A7.2.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4337 03371 608 9160 m.nicksch@teltow-flaeming.de
Frau M. Pätzold
Büromitarbeiterin (Am Mellensee, Baruth/Mark, Rangsdorf, Zossen)
Zimmer: A5.2.03
03371 608 4311 03371 608 9160 michaela.paetzold@teltow-flaeming.de
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Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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