Bauwagen

Zuständig

Beschreibung

Alle Arbeiten, die im öffentlichen Verkehrsraum stattfinden und diesen über den Gemeingebrauch hinaus in der einen oder anderen Weise einschränken.
Hierzu zählen auch, die Lagerung von Materialien, Kranaufstellungen oder die Aufstellung von Gegenständen wie z. B. Baugerüste, Bauzäune, Bauwagen, Container etc.

Hinweise

Parallel ist beim zuständigen Baulastträger eine Sondernutzungserlaubnis zu beantragen.
Die Verbringung o. g. Gegenstände in den Fahrbahnbereich ist als Baustelle zu beantragen.

Bitte beachten Sie

Unter öffentlichem Verkehrsgrund ist nicht nur die Fahrbahn an sich zu verstehen. Vielmehr gehören dazu auch Rad- und Gehwege, unbefestigte Seitenstreifen, Parkbuchten, Parkplätze usw.

Notwendige Unterlagen

Schriftlicher Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung, ggf. mit Lageskizze . Dieser Antrag ist 2 Wochen vor Arbeitsbeginn beginn beim Straßenverkehrsamt einzureichen.

Rechtliche Grundlagen

§ 46 Abs. 1 Nr. 8 Straßenverkehrsordnung

Gebühren

20 bis 300 Euro, je nach Art der Einschränkung und zeitlichem Umfang.

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)