Beerdigungs-/Bestattungskosten

Zuständig

Beschreibung

Der Träger der Sozialhilfe hat in einem Todesfall die Kosten der Bestattung zu übernehmen, wenn der Nachlass und/oder die Leistungen, die aus Anlass des Todes erbracht werden, zur Bestreitung des Bestattungsaufwandes nicht ausreichen und die Übernahme der Kosten für den Verpflichteten unzumutbar ist. Erforderliche Kosten einer Bestattung sind die Kosten eines einfachen, der Würde des Verstorbenen entsprechenden Begräbnisses.

Anspruchsberechtigt im Sinne des § 74 SGB XII ist derjenige, den eine rechtliche Verpflichtung trifft, die Bestattung zu tragen. Nach dem Brandenburgischen Bestattungsgesetz sind dies:

1. der Ehegatte
2. die Kinder
3. die Eltern
4. die Geschwister
5. die Enkelkinder
6. die Großeltern und
7. der Partner einer auf Dauer angelegten nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Hinweise

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern bzw. über die angegebenen Links.

Bitte beachten Sie

Örtlich zuständig ist der Sozialhilfeträger, in dessen Bereich der Sterbeort liegt. Hat der Verstorbene zu Lebzeiten Sozialhilfe bezogen ist der Sozialhilfeträger zuständig, der bis zum Tode Leistungen erbracht hat.

Notwendige Unterlagen

- Personalausweis, Meldeauskunft
- Sozialhilfeantrag des Verpflichteten
- Einkommens- und Vermögensnachweise des Verpflichteten und des Verstorbenen
- Erklärung zum Nachlass des Verstorbenen
- Mietvertrag bzw. Nachweis über Hauslasten des Verpflichteten
- Kostenangebot bzw. Rechnung des Bestattungsunternehmens

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), § 74 SGB XII
- Neuntes Kapitel -

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau L. Rhode
Sachbearbeiterin Hilfe zur Pflege
Zimmer: C1.1.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3351 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)