Beistandschaft

Zuständig

Beschreibung

Im Jugendamt können beauftragte Sachbearbeiter durch Antrag des Elternteils, bei dem das Kind überwiegend lebt, Beistand für die Feststellung der Vaterschaft und/oder die Klärung der Unterhaltsansprüche des Kindes erhalten. Eine Beistandschaft ist immer dann erforderlich, wenn gerichtliche Maßnahmen notwendig werden. Die Beistandschaft kann jederzeit durch eine schriftliche Erklärung wieder beendet werden.

Können die Vaterschaft oder/und der Unterhalt außergerichtlich geklärt werden, beurkundet das Jugendamt die Vaterschaftsanerkennung und die Unterhaltsverpflichtung (siehe Dienstleistung "Beurkundungen im Jugendamt").

Hinweise

Alternativ können diese Leistungen auch im Rahmen der Beratung und Unterstützung erbracht werden. Mutter und Vater sollen ihre Elternverantwortung wahrnehmen und mit Hilfe des Jugendamtes zur Verständigung guter Lösungen kommen.

Notwendige Unterlagen

Kopie der Geburtsurkunde des Kindes, Namen und Anschrift des anderen Elternteils, aktueller Unterhaltstitels (Urkunde, Vergleich, Beschluss) wenn vorhanden, Lohnbescheinigungen des unterhaltsverpflichteten Elternteils der letzten 12 Monate wenn vorhanden.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII)
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 55 SGB VIII i.V.m. § 1712 BGB

Gebühren

keine

Links

weitere Informationen



Ansprechpersonen

Herr M. Baier
Sachbearbeiter Beistand und Unterhalt
Zimmer: B6.0.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3429 03371 608 9005

Frau F. Czapanski
Sachbearbeiterin Beistandschaft und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.01

03371 608 3415 03371 608 9005

Herr D. Schmolke
Sachbearbeiter Beistand und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.02

03371 608 3422 03371 608 9005

Herr A. Schulze
Sachbearbeiter Beistandsschaften und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.03

03371 608 3416 03371 608 9005

Frau S. Schütze
Sachbearbeiterin Beistandsschaften und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.04

03371 608 3423 03371 608 9005

Frau S. Kobor
Sachbearbeiterin Beistand und Unterhalt
Zimmer: B6.0.04

03371 608 3419 03371 608 9005

Frau S. Ginski
Sachbearbeiterin Beistandschaften und Unterhalt/Urkundsperson
Zimmer: B6.0.04

03371 608 3472 03371 608 9005

Frau L. Entrich
Sachbearbeiterin Beistandschaften
Zimmer: B6.0.02

03371 608 3421 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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