Belehrungsnachweise gem. §43 Infektionsschutzgesetz (ehemals Gesundheitsausweis, Rote Karte)

Zuständig

Beschreibung

Personen, die erstmalig im Lebensmittelgewerbe arbeiten wollen bzw. gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln ausüben, müssen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen.

Die Bescheinigung umfasst eine mündliche und schriftliche Belehrung zu Hinderungsgründen für Ausübung der Tätigkeit und zu gesetzlichen Tätigkeitsverboten.

Hinweise

Diese Belehrungen finden in der Regel immer Dienstag und Donnerstag in Luckenwalde statt.
Eine vorherige telefonische Terminabsprache ist erforderlich (03371 608 3820)
Die Veranstaltung dauert ca. 1,5 Stunden, die Teilnahme und kostet 45 Euro.
Bei Personen, die noch nicht 18 Jahre sind, ist die Einverständniserklärung der Eltern erforderlich. Hier ist der Anamnesebogen für Schülerpraktika zu verwenden und ausgefüllt mitzubringen.
Für ausländische Personen, die der deutschen Sprache nicht mächtig sind, gibt es Sondertermine. Teilnehmer/-innen mit unzureichenden Deutschkenntnissen bringen bitte eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mit, da andernfalls eine Belehrung nicht stattfinden kann.

Bitte beachten Sie

Vor erstmaliger Aufnahme der Tätigkeit darf die Bescheinigung des Gesundheitsamtes nicht älter sein als drei Monate.

Notwendige Unterlagen

Personalausweis, bei Schülerpraktikum den Praktikumsvertrag, ggf. Arbeitserlaubnis

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gebühren

45 Euro gemäß der Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie vom 19. April 2017 (GVBl. II Nr. 23), Tarifstelle 7.8.4.1.

Links

Ansprechpersonen

Frau D. Hausdorf
Hygieneinspektorin
Zimmer: C0.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3820 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
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