Belehrungsnachweise gem. § 43 Infektionsschutzgesetz, (ehemals Gesundheitsausweis, Rote Karte)

Zuständig

Beschreibung

Personen, die erstmalig im Lebensmittelgewerbe arbeiten oder gewerbsmäßig bestimmte Tätigkeiten mit Lebensmitteln ausüben möchten, müssen eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes nachweisen.

Die Bescheinigung beinhaltet eine mündliche und schriftliche Belehrung über Hinderungsgründe für die Ausübung der Tätigkeit sowie über gesetzliche Tätigkeitsverbote.

Hinweise

Diese Belehrungen finden in der Regel jeweils Dienstag 10.00 Uhr oder 13.30 Uhr und Donnerstag um 15.30 Uhr in der Kreisverwaltung Luckenwalde, Am Nuthefließ 2, Raum C 0-0-01/03 statt. Die Veranstaltung dauert ca. 1,5 Stunden.

Für die Terminplanung und die Vorbereitung der Teilnahmebescheinigungen ist eine namentliche Voranmeldung erforderlich:

- telefonisch unter 03371 – 608 3820 oder
- per E-Mail unter: Belehrungen@teltow-flaeming.de (bitte hier mit Angabe der telefonischen Erreichbarkeit)

Für ausländische Personen ohne ausreichende Deutschkenntnisse werden Sondertermine angeboten. Teilnehmende mit unzureichenden Deutschkenntnissen werden gebeten, eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher mitzubringen, da die Belehrung andernfalls nicht durchgeführt werden kann.

Bitte beachten Sie

Die Bescheinigung des Gesundheitsamtes darf vor Aufnahme der Tätigkeit nicht älter als drei Monate sein. Die Arbeitsaufnahme muss daher innerhalb dieses Zeitraums erfolgen.

Notwendige Unterlagen

- gültiger Personalausweis oder Reisepass.
- bei Schülerpraktikum Vorlage des Praktikumsvertrages und ggf. Arbeitserlaubnis.
- bei Minderjährigen (unter 18 Jahre) schriftliches Einverständnis der Eltern oder Sorgeberechtigten (Anamnesebogen )
- schriftliche Kostenübernahmeerklärung des Arbeitsgebers

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gebühren

Für die Durchführung der Belehrung und die Ausstellung der Bescheinigung wird eine Gebühr in Höhe von 45,00 Euro erhoben.
Die Gebühr ist vor Beginn der Belehrung in bar vor Ort zu entrichten.

Eine EC-Kartenzahlung ist derzeit nicht möglich

(Gebührenordnung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV) vom 18. Dezember 2023 (GVBl. II Nr. 80 vom 19.Dezember 2023), Tarifstelle 7.8.4.1.)

Ansprechpersonen

Frau D. Hausdorf
Hygieneinspektorin
Zimmer: C0.0.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3820 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)