Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben die Pflicht, das Gesundheitsamt über Kopflausbefall in der Eirnichtugn zu informieren. Dann wird das Gesundheitsamt sowohl gegenüber betroffenen Einrichtungen als auch besorgten Bürgern beratend und unterstützend tätig, z. B. berät es zu Übertragungsmöglichkeiten und Therapie.
Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen (z. B. Behandlung und Kontrolle) obliegt in jedem Fall den Eltern. Bei Bedarf werden auch im Gesundheitsamt Kopflauskontrollen durchgeführt.
Mittel gegen Kopflausbefall zur äußeren Anwendung erhalten Sie in der Apotheke. Es stehen mehrere Mittel zur Auswahl zur Verfügung (als Lösung, Shampoo oder Gel).
keine
Infektionsschutzgesetz (IfSG)
keine
Frau D. Hausdorf
Hygieneinspektorin
Zimmer: C0.0.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3820 03371 608 9050 diana.hausdorf@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle