Beratung und Kontrolle bei Kopflausbefall

Zuständig

Beschreibung

Leiterinnen und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen haben die Pflicht, das Gesundheitsamt über Kopflausbefall in der Eirnichtugn zu informieren. Dann wird das Gesundheitsamt sowohl gegenüber betroffenen Einrichtungen als auch besorgten Bürgern beratend und unterstützend tätig, z. B. berät es zu Übertragungsmöglichkeiten und Therapie.

Hinweise

Die Verantwortung für die Durchführung der Maßnahmen (z. B. Behandlung und Kontrolle) obliegt in jedem Fall den Eltern. Bei Bedarf werden auch im Gesundheitsamt Kopflauskontrollen durchgeführt.

Bitte beachten Sie

Mittel gegen Kopflausbefall zur äußeren Anwendung erhalten Sie in der Apotheke. Es stehen mehrere Mittel zur Auswahl zur Verfügung (als Lösung, Shampoo oder Gel).

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Gebühren

keine

 

Ansprechpersonen

Frau D. Hausdorf
Hygieneinspektorin
Zimmer: C0.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3820 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)