Beratung zur Verhütung von Infektionskrankheiten

Zuständig

Beschreibung

Treten meldepflichtige Infektionskrankheiten wie z. B. Hepatitis, Ruhr oder Salmonellenerkrankung auf, nimmt das Gesundheitsamt die Meldung entgegen, führt entsprechende Ermittlungen und ggf. Umgebungsuntersuchungen durch.

Hinweise

Zur Meldung verpflichtet ist der feststellende Arzt, der Tierarzt (Tollwutverdacht), das Labor, der Heilpraktiker, der Leiter von Pflegeeinrichtungen, Justizvollzugsanstalten, Heimen, Lagern und ähnlichen Einrichtungen.

Bitte beachten Sie

Personen, die Angaben zum Erkrankungsfall geben können, sind zur Auskunft verpflichtet.

Notwendige Unterlagen

keine

Rechtliche Grundlagen

Infektionsschutzgesetz (IfSG

Gebühren

keine

Link

>> Infektionsschutzgesetz (IfSG)

Ansprechpersonen

Frau C. Rattke
Hygieneinspektorin
Zimmer: C0.0.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3823 03371 608 9050

Frau H. Brumm
Hygienekontrolleurin
Zimmer: C0.0.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3812 03371 608 9050

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)