Beseitigen, Ändern von Benutzungen nach Wasserrecht

Zuständig

Beschreibung

Stauanlagen und Anlagen zum Aufstauen, Absenken, Ableiten und Umleiten von Grundwasser dürfen nur nach Genehmigung durch die zuständige Wasserbehörde dauernd außer Betrieb gesetzt, wesentlich geändert oder beseitigt werden.


Anlagen zur Benutzung eines Gewässers sind nach Wegfall der Benutzungszulassung zu beseitigen und in den früheren Zustand zu versetzen, sobald die zuständige Wasserbehörde dies anordnet. Was eine sogenannte "Benutzung" darstellt, regelt der § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).

Ändert sich bei einer Benutzung der Inhalt der Erlaubnis, das heißt ändern sich Art oder Umfang oder Ort oder Zweck, muss die Erlaubnis geändert und mit den neuen Randbedingungen bewertet werden.

Hinweise

Für das Außerbetriebsetzen ist zu prüfen, ob andere dadurch geschädigt würden oder der Naturhaushalt, der Denkmalschutz oder das Landschaftsbild einen weiteren Betrieb erfordern.

Für einen möglichen Rückbau von Benutzungsanlagen spielt die Frage nach dem Gewässerschutz die wichtigste Rolle. Regelmäßig ist der Rückbau von Brunnen erforderlich. Für andere Anlagen wird im Einzelfall entschieden.

Bitte beachten Sie

Die Beendigung der Ausübung einer Benutzung ist anzuzeigen. Eine notwendige Änderung der wasserrechtlichen Erlaubnis ist zu beantragen.

Notwendige Unterlagen

formlose Anzeige: Wer? Was? Wo?
Sind Auswirkungen offensichtlich zu erwarten, kann ein Negativgutachten erforderlich werden.

Änderung einer Erlaubnis: formlos; Wer ? Was ? Wo ? Wie ? Wieviel ? Wozu oder Wofür ?

Rechtliche Grundlagen

§ 37 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG) und § 8 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 28 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Herr F. Vogel
Sachbearbeiter Gewässerunterhaltung, GIS und Gewässerkataster
Zimmer: A5.3.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2611 03371 608 9170

Frau C. Guhlke
Sachbearbeiterin Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Wasserversorgung
Zimmer: A5.3.02

03371 608 2610 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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