Eine gesetzliche Vertretung wird auf Antrag bestellt, wenn die Eigentümer eines in den ostdeutschen Bundesländern gelegenen Grundstücks/Gebäudes unbekannt oder deren Aufenthalt nicht festzustellen ist und ein Bedürfnis für eine Vertretung besteht. Weitere Voraussetzung ist ein berechtigtes Interesse der Antragstellenden. Die Regelung gilt für natürliche wie auch für juristische Personen. Die Vertretungen werden nach Abschluss des Verfahrens auf Antrag der aktuellen Eigentümer wieder abberufen.
Unter den entsprechenden Voraussetzungen ist auch eine Vertretung von unbekannten Eigentümern von ehemals staatlich verwalteten Grundstücken möglich.
Die Antragstellung ist formlos möglich und muss schriftlich erfolgen.
Es entstehen keine Gebühren.
Mit der amtlichen Bekanntmachung der Verfahren fordert das Bundesamt für zentrale Dienste und offene Vermögensfragen (BADV) unbekannte oder unauffindbare Grundstückseigentümer auf, sich innerhalb der in der Liste genannten Frist beim Bundesamt zu melden. Die Bekanntmachung ist Bestandteil von Aufgebotsverfahren für solche Vermögenswerte, die in der DDR unter staatlicher Verwaltung standen, deren Eigentümer jedoch nicht förmlich enteignet wurden. Das Aufgebot wird in Form einer Liste veröffentlicht. Diese Liste teilt sich in die Kategorien:
Die Liste ist unter folgendem Link abrufbar:
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch (EG BGB)
Gesetz zur Regelung offener Vermögensfragen (VermG)
Verwaltungsverfahrensgesetz (VerwVG)
Frau M. Fenske
Sachbearbeiterin Vertreterbestellung
Zimmer: C5.2.07
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 1331 03371 608 9085 gesetzliche.vertreterbestellung@teltow-flaeming.de
Frau G. Freyer
Sachbearbeiterin Vertreterbestellung
Zimmer: C5.2.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 1334 03371 608 9085 gesetzliche.vertreterbestellung@teltow-flaeming.de
Frau S. Meyer
Sachbearbeiterin Vertreterbestellung
Zimmer: C5.2.05
03371 608 1335 03371 608 9085 gesetzliche.vertreterbestellung@teltow-flaeming.de
Frau L. Büttner
Sachbearbeiterin Vertreterbestellung/Grundstücksverkehrsgenehmigungen
Zimmer: C5.2.07
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371/608-1332 03371/608-9085 gesetzliche.vertreterbestellung@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
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Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle