Betreuungsverfügungen sollten immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn für den Fall späterer Hilflosigkeit keine Person besonderen Vertrauens bevollmächtigt werden kann und daher vom Betreuungsgericht ein Betreuer zu bestellen ist. Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll und Ihre Wünsche für die jeweilige Ausübung der Betreuung äußern.
Die Betreuungsverfügung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es empfiehlt sich aber aus Beweisgründen sie aufzuschreiben und zu unterschreiben
Seit 1. September 2009 besteht die Möglichkeit, die Unterschrift auf der Betreuungsverfügung gegen eine Gebühr von 10 Euro öffentlich beglaubigen zu lassen.
- keine
- 10 EUR für eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift
- für das Tätigwerden eines Notars entstehen Kosten
Betreuungsverfügung vom Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV)
Betreuungsverfügung vom Ministerium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz (MdJEV)
Vorsorgevollmacht
Patientenverfügung
Örtliche Betreuungsbehörde
Frau N. Wehnert
Sozialarbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3369 03371 608 9210 n.wehnert@teltow-flaeming.de
Frau D. Wolff
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.02
03371 608 3339 03371 608 9210 d.wolff@teltow-flaeming.de
Herr U. Preiß
Sozialarbeiter Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03
03371 608 3342 03371 608 9210 u.preiss@teltow-flaeming.de
Frau S. Müller
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03
03371 608 3340 03371 608 9210 s.mueller@teltow-flaeming.de
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
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