Betreuungsverfügungen

Zuständig

Beschreibung

Betreuungsverfügungen sollten immer dann in Erwägung gezogen werden, wenn für den Fall späterer Hilflosigkeit keine Person besonderen Vertrauens bevollmächtigt werden kann und daher vom Betreuungsgericht ein Betreuer zu bestellen ist. Sie können darin bestimmen, wer mit Ihrer Betreuung beauftragt werden soll und Ihre Wünsche für die jeweilige Ausübung der Betreuung äußern.

Hinweise

Die Betreuungsverfügung ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Es empfiehlt sich aber aus Beweisgründen sie aufzuschreiben und zu unterschreiben
Seit 1. September 2009 besteht die Möglichkeit, die Unterschrift auf der Betreuungsverfügung gegen eine Gebühr von 10 Euro öffentlich beglaubigen zu lassen.

 

Gebühren

- keine
- 10 EUR für eine öffentliche Beglaubigung der Unterschrift
- für das Tätigwerden eines Notars entstehen Kosten

Links

Ansprechpersonen

Frau N. Wehnert
Sozialarbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3369 03371 608 9210

Frau D. Wolff
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.02

03371 608 3339 03371 608 9210

Herr U. Preiß
Sozialarbeiter Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03

03371 608 3342 03371 608 9210

Frau S. Müller
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.03

03371 608 3340 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)