Bewilligung zur Gewässerbenutzung

Zuständig

Beschreibung

Die Bewilligung gewährt das Recht, ein Gewässer in einer nur nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. Eine Bewilligung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem sogenannten "förmlichen Verwaltungsverfahren", das heißt öffentlich, erteilt werden.

Eine Bewilligung begründet ein "starkes" Recht, das 30 Jahre und länger gilt. Ein Bewilligungsinhaber, der seine Benutzung rechtskonform ausübt, ist gegenüber nachträglichen Ansprüchen Dritter geschützt und eine Bewilligung kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, teilweise nur mit Entschädigung, widerrufen werden.

Hinweise

Für das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer und für Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen, darf keine Bewilligung erteilt werden.

Bitte beachten Sie

Bei der Erteilung von Bewilligungen und Erlaubnissen kann zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-V) und/oder eine Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsprüfung notwendig werden. Bewilligungsverfahren nehmen einen längeren Zeitraum in Anspruch.

Notwendige Unterlagen

formloser Antrag: Wer ? Was ? Wo ? Wie ? Wieviel?;
Betrachtung und Bewertung der Auswirkungen;
eventuell UVP, UVP-V und oder FFH-Verträglichkeitsprüfung

Rechtliche Grundlagen

§ 8 und §§ 10 bis 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 28 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2600 03371 608 9170

Frau C. Guhlke
Sachbearbeiterin Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Wasserversorgung
Zimmer: A5.3.02

03371 608 2610 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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Freitag, 4. Oktober 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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