Die Bewilligung gewährt das Recht, ein Gewässer in einer nur nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. Eine Bewilligung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem sogenannten "förmlichen Verwaltungsverfahren", das heißt öffentlich, erteilt werden.
Eine Bewilligung begründet ein "starkes" Recht, das 30 Jahre und länger gilt. Ein Bewilligungsinhaber, der seine Benutzung rechtskonform ausübt, ist gegenüber nachträglichen Ansprüchen Dritter geschützt und eine Bewilligung kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, teilweise nur mit Entschädigung, widerrufen werden.
Für das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer und für Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen, darf keine Bewilligung erteilt werden.
Bei der Erteilung von Bewilligungen und Erlaubnissen kann zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-V) und/oder eine Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsprüfung notwendig werden. Bewilligungsverfahren nehmen einen längeren Zeitraum in Anspruch.
formloser Antrag: Wer ? Was ? Wo ? Wie ? Wieviel?;
Betrachtung und Bewertung der Auswirkungen;
eventuell UVP, UVP-V und oder FFH-Verträglichkeitsprüfung
§ 8 und §§ 10 bis 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 28 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).
§ 8 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 28 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz - GebOMUGV
Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2600 03371 608 9170 uwe.strahl@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle