Die Bewilligung gewährt das Recht, ein Gewässer in einer nur nach Art und Maß bestimmten Weise zu benutzen. Eine Bewilligung darf nur unter bestimmten Voraussetzungen und in einem sogenannten "förmlichen Verwaltungsverfahren", das heißt öffentlich, erteilt werden.
Eine Bewilligung begründet ein "starkes" Recht, das 30 Jahre und länger gilt. Ein Bewilligungsinhaber, der seine Benutzung rechtskonform ausübt, ist gegenüber nachträglichen Ansprüchen Dritter geschützt und eine Bewilligung kann nur unter ganz bestimmten Voraussetzungen, teilweise nur mit Entschädigung, widerrufen werden.
Für das Einleiten von Stoffen in ein Gewässer und für Maßnahmen, die geeignet sind, dauernd oder in einem nicht nur unerheblichen Ausmaß schädliche Veränderungen der physikalischen, chemischen oder biologischen Beschaffenheit des Wassers herbeizuführen, darf keine Bewilligung erteilt werden.
Bei der Erteilung von Bewilligungen und Erlaubnissen kann zusätzlich eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) oder eine Umweltverträglichkeitsvorprüfung (UVP-V) und/oder eine Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Verträglichkeitsprüfung notwendig werden. Bewilligungsverfahren nehmen einen längeren Zeitraum in Anspruch.
formloser Antrag: Wer ? Was ? Wo ? Wie ? Wieviel?;
Betrachtung und Bewertung der Auswirkungen;
eventuell UVP, UVP-V und oder FFH-Verträglichkeitsprüfung
§ 8 und §§ 10 bis 14 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 28 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren sind entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.
§ 8 Wasserhaushaltsgesetz - WHG
§ 28 Brandenburgisches Wassergesetz - BbgWG
Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt)
Frau C. Guhlke
Sachbearbeiterin Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Wasserversorgung
Zimmer: A5.3.02
03371 608 2610 03371 608 9170 christiane.guhlke@teltow-flaeming.de
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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