Bewirtschaftung des Grundwassers

Zuständig

Beschreibung

Grundwasser ist so zu bewirtschaften, dass sein Bestand nicht nachhaltig beeinträchtigt wird. Sowohl für die Grundwassermenge als auch die Grundwasserqualität besteht ein Verschlechterungsverbot. Bei Vorhandenen Beeinträchtigungen muss eine Trendumkehr erfolgen, und ein guter mengenmäßiger und chemischer Zustand ist zu erreichen.

Die Trinkwasserversorgung aus dem Grundwasser genießt gegenüber allen anderen Nutzungen absoluten Vorrang. Die Grundwasserneubildung darf nicht mehr als unvermeidbar beeinträchtigt werden. Niederschlagswasser ist zu versickern.

Hinweise

Grundwasser stellt als Trinkwasservorrat die wichtigste Naturressource dar.

Notwendige Unterlagen

ohne

Rechtliche Grundlagen

§ 47 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 54 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

ohne

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2600 03371 608 9170

Frau C. Guhlke
Sachbearbeiterin Wasserwirtschaftliche Grundlagen und Wasserversorgung
Zimmer: A5.3.02

03371 608 2610 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)