Bioabfallentsorgung

Zuständig

Beschreibung

Die Bioabfallverordnung (BioAbfV) setzt die Maßstäbe zur Verwertung organischer Abfälle. Die Bioabfallverordnung trifft im Wesentlichen Regelungen zu Anforderungen an die Behandlung, Schadstoffgrenzwerten, Höchstaufbringmengen, Untersuchungspflichten und Aufbringverboten.

Bioabfälle im Sinne der Bioabfallverordnung sind Abfälle aus tierischer oder pflanzlicher Herkunft zur Verwertung, die durch Mikroorganismen, bodengebürtige Lebewesen oder Enzyme abgebaut werden. Hierzu gehören insbesondere Küchen- und Kantinenabfälle, Landschaftspflegeabfälle und getrennt erfasste Bioabfälle aus dem Hausmüll (Biotonneninhalt).

Keine Bioabfälle sind Pflanzenreste, die auf land- oder forstwirtschaftlich genutzten Flächen anfallen und dort verbleiben (zum Beispiel Rapsstroh, Baumrinde). Nicht zu den Bioabfällen gehört weiterhin Bodenmaterial ohne wesentlichen Anteil an Bioabfällen.

Hinweise

Die Bioabfallverordnung gilt für alle, die behandlungspflichtige Bioabfälle (zum Beispiel Fette, Speisereste, überlagerte Nahrungsmittel, Biotonnenabfälle) verarbeiten und den Gärreststoff landwirtschaftlich verwerten. Werden nur Wirtschaftsdünger ohne behandlungs- und untersuchungspflichtige Bioabfälle vergoren, sind die Vorgaben der Bioabfallverordnung nicht bindend, wohl aber die Regelungen zu den Nachweispflichten.

Die Verordnung gilt allerdings nicht für Haus-, Nutz- und Kleingärten sowie für die Eigenverwertung von Bioabfällen pflanzlicher Herkunft in landwirtschaftlichen Betrieben oder Betrieben des Garten- und Landschaftsbaus.

Bitte beachten Sie

Bitte wenden Sie sich an die zuständigen Mitarbeiter. Diese werden Sie umfassend über die Anforderungen der Bioabfallverordnung informieren.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), Artikel 1 G. vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung

Verordnung über die Verwertung von Bioabfällen auf landwirtschaftlich, forstwirtschaftlich und gärtnerisch genutzten Böden (Bioabfallverordnung - BioAbfV in der zur Zeit gültigen Fassung

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Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
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