geschütztes Biotop

Zuständig

Beschreibung

Bestimmte Teile von Natur und Landschaft, die eine besondere Bedeutung als Biotope haben, sind gesetzlich geschützt. Zu diesen geschützten Biotopen gehören unter anderem Moore, seggen- und binsenreiche Nasswiesen, Zwergstrauchheiden, Trockenrasen und natürliche Wälder. Die Gesamtliste kann dem nachstehenden Merkblatt entnommen werden.

Ein Verzeichnis mit geschützten Biotopen im Landkreis kann in der unteren Naturschutzbehörde eingesehen werden. Das Verzeichnis unterliegt aktuellen Veränderungen.

Hinweise

Die Beseitigung eines geschützten Biotops sowie alle Handlungen, die zu seiner Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung führen können, sind verboten.

Auf Antrag kann von den gesetzlichen Verboten eine Ausnahmegenehmigung durch die untere Naturschutzbehörde erteilt werden.

Rechtliche Grundlagen

§ 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
§ 18 Brandenburgisches Naturschutzausführungsgesetz (BbgNatSchAG)

Gebühren

Für die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung oder Befreiung ist eine Gebühr entsprechend der Verordnung zur Erhebung von Verwaltungsgebühren für den Bereich Umwelt (Gebührenordnung Umwelt - GebOUmwelt) zu entrichten.

Links

Ansprechpersonen

Frau B. Lüddemann
Sachbearbeiterin Schutzgebiete und Eingriffsregelung (Großbeeren, Trebbin, Ludwigsfelde, Nuthe-Urstromtal, Luckenwalde, Jüterbog, Niedergörsdorf)
Zimmer: B4.03.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2517 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)