Blaue Karte EU für Hochqualifizierte

Zuständig

Beschreibung

Zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie wurde mit § 19a Aufenthaltsgesetz (AufenthG) die Blaue Karte EU als neuer Aufenthaltstitel eingeführt. Für die Blaue Karte EU gelten spezielle Erteilungsvoraussetzungen, die weitgehend in § 19a AufenthG geregelt wurden.

Hinweise

Eine Blaue Karte EU kann ein Ausländer, der Staatsangehöriger eines Nicht-EU Landes ist, für Deutschland beantragen, wenn er

a) entweder einen deutschen oder einen anerkannten ausländischen oder einen einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbaren ausländischen Hochschulabschluss und

b) einen Arbeitsvertrag mit einem Bruttojahresgehalt in Höhe von mindestens 53.600 Euro - in so genannten Mangelberufen (Naturwissenschaftler, Mathematiker, Ingenieure, Ärzte und IT-Fachkräfte ) in Höhe von 41.808 Euro - hat.

Die Blaue Karte EU ist zunächst für höchstens vier Jahre gültig. Wenn das Arbeitsverhältnis für weniger als vier Jahre bestehen soll, es also befristet ist, wird die Blaue Karte für die Dauer des Arbeitsvertrags plus drei Monate erteilt. Sie kann danach verlängert werden bzw. es wird eine Niederlassungserlaubnis erteilt.

Bitte beachten Sie

Die Einreise nach Deutschland richtet sich nach den allgemeinen Einreisevorschriften. Danach muss für Angehörige der meisten Drittstaaten der Antrag auf die Blue Card EU vor der Einreise nach Deutschland gestellt werden. Zuständig ist die jeweilige deutsche Auslandsvertretung.

Notwendige Unterlagen

Die erforderlichen Unterlagen sind bei der zuständigen deutschen Auslandsvertretung zu erfragen.

Rechtliche Grundlagen

§§ 16 bis 21 Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG)

Gebühren

An Gebühren sind zu erheben:

1. für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU
a) mit einer Geltungsdauer von bis zu einem Jahr :100 Euro,
b) mit einer Geltungsdauer von mehr als einem Jahr :100 Euro,

2. für die Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis oder einer Blauen Karte EU
a) für einen weiteren Aufenthalt von bis zu 3 Monaten: 96 Euro,
b) für einen weiteren Aufenthalt von mehr als 3 Monaten: 93 Euro,

3. für die durch einen Wechsel des Aufenthaltszwecks veranlasste Änderung der Aufenthaltserlaubnis einschließlich deren Verlängerung: 98 Euro.

weitere Informationen

 

 

Ansprechpersonen

Herr Geier
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben S, U bis Z
Zimmer: A1.0.09

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2132 03371 608 9030

Frau Neugebauer
Sachbearbeiterin Aufenthaltserlaubnis Buchstaben P bis T ohne S
Zimmer: A1.0.07

03371-608-2137 03371-608-9030

Herr Krome
Sachbearbeiter Aufenthaltserlaubnis Buchstaben K bis O
Zimmer: A1.0.05

03371-608-2131 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)