Bootssteg

Zuständig

Beschreibung

Stege sind ortsfeste, begehbare, bauliche Anlagen, die in der Regel bis in die Gewässer hineinreichen.

Sie können touristischen Zwecken, als Badestelle, Liege-, An- und Ablegeplatz für Wasserfahrzeuge (Bootsstege) oder als Angelstelle dienen.
Bootsstege jeglicher Art sind von der Baugenehmigungspflicht ausgenommen (§ 61 Absatz 10 h Brandenburgische Bauordnung (BbgBO)), es ist keine Baugenehmigung erforderlich. Somit muss eine wasserrechtliche Genehmigung für Bootsstege erteilt werden. Die Genehmigung schließt alle anderen öffentlich-rechtlichen Zulassungen nach Landesrecht ein.

Hinweise

Für Stege an der gesamten Nuthe, dem Königsgraben in bei Luckenwalde, dem Mellensee und dem Nottekanal oder an Seen mit einer Fläche größer als 1 Hektar ist im Außenbereich eine Ausnahmegenehmigung nach § 48 Brandenburger Naturschutzgesetz (BbgNatSchG) erforderlich. Für übrige Vorhaben gilt das nicht (Innenbereich, Seen kleiner als 1 Hektar und für die nicht genannten Gewässer).

Dennoch ist für diese wasserrechtlichen Entscheidungen auch hier die Untere Naturschutzbehörde in das Verfahren einzubeziehen. Hier werden Fragen des Biotop- oder Artenschutzes und Schutzgebietsfragen (Naturschutzgebiet (NSG), Landschaftsschutzgebiet (LSG), Fauna-Flora-Habitat (FFH) - Gebiet, Artenschutz) beantwortet.

Obwohl keine eigenständige Naturschutzgenehmigung erforderlich ist, führt eine Kollision mit den genannten naturschutzfachlichen Erwägungen häufig zu einer ablehnenden wasserrechtlichen Entscheidung.
Es ist also sinnvoll sich bei der Unteren Naturschutzbehörde (unter Telefon 03371 608 2514) vorher über die Möglichkeiten zu erkundigen.

Bitte beachten Sie

Antragsteller für einen Bootssteg ist in der Regel der Nutzungsberechtigte

Notwendige Unterlagen

siehe Merkblatt "Bootsstege"

Rechtliche Grundlagen

§ 36 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 87 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2600 03371 608 9170

Frau I. Mai
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.3.04

03371 608 2609 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)