Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG = Schüler-BAföG)

Zuständig

Beschreibung

Die Brandenburgische Ausbildungsförderung soll den Schülerinnen und Schülern aus einkommensschwachen Familien den Abschluss eines zur allgemeinen Hochschulreife (Abitur) oder zur Fachhochschulreife ("2-jähriges Fachabitur") führenden Bildungsgang ermöglichen. Die Schülerinnen und Schüler sind in der Regel bei den Eltern wohnhaft.

Die Höhe der Förderung beträgt monatlich 125,00 EUR.

Hinweise

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern, über den angegebenen Link bzw. in der Broschüre:

"Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz - Informationen für Eltern, Schülerinnen und Schüler"

Herausgeber: Land Brandenburg Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Bitte beachten Sie

Der individuelle Förderungsanspruch ist abhängig von der Förderfähigkeit der Ausbildung und dem Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen.

Bei Nachweis von aktuellem Sozialleistungsbezug, z. B. Wohngeld, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Grundsicherung sowie Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz ist der Anspruch gegeben.

Andernfalls wird der Anspruch unter Berücksichtigung des aktuellen Einkommens und Vermögens des Schülers sowie des Einkommens des Ehegatten und der Eltern des Schülers geprüft (maßgebend ist das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes).

Notwendige Unterlagen

Die Broschüre und die erforderlichen Antragsformulare liegen hier für Sie bereit oder werden Ihnen gern auf Anfrage zugesandt.

Der Antrag kann unter dem angegebenen Link auch online gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Brandenburgisches Ausbildungsförderungsgesetz (BbgAföG)

Gebühren

keine

Links

weitere Informationen

A - H zuständig Frau C. Reichert

I - Q zuständig Frau A. Hartwig

R - Z zuständig Frau D. Wutzler

Ansprechpersonen

Frau A. Hartwig
Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung
Zimmer: C1.1.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3323 03371 608 9210

Frau Ch. Reichert
Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung
Zimmer: C1.1.07

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3318 03371 608 9210

Frau D. Wutzler
Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung
Zimmer: C1.1.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3306 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)