Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Zuständig

Beschreibung

Das BAföG soll es jedem jungen Menschen ermöglichen, unabhängig von seiner sozialen und wirtschaftlichen Situation eine Ausbildung zu absolvieren, die seinen Fähigkeiten und Interessen entspricht. Eine qualifizierte Ausbildung soll nicht an fehlenden finanziellen Mitteln des Auszubildenden, seiner Eltern oder des Ehegatten scheitern.

Mit dem BAföG werden grundsätzlich Erstausbildungen bis zu einem berufsqualifizierenden Abschluss gefördert.
Förderfähig sind schulische Berufsausbildungen in der Regel ohne Ausbildungsvergütung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Schulausbildungen ab Klasse 10.

Hinweise

Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern, über die angegebenen Links bzw. in der Broschüre:

"Das BAföG".

Herausgeber: Bundesministerium für Bildung und Forschung

Bitte beachten Sie

Betriebliche oder überbetriebliche Ausbildungen - so genannte Ausbildungen im dualen System - können, mit Ausnahme der Medizinalfachberufe (z. B. Pflegefachfrau/-mann), nach dem BAföG nicht gefördert werden.

Der individuelle Förderungsanspruch ist abhängig von der Förderfähigkeit der Ausbildung und dem Vorliegen der persönlichen Voraussetzungen.

Die Höhe des Förderungsanspruches wird berechnet unter Berücksichtigung von aktuellem Einkommen und Vermögen des Antragstellers sowie vom Einkommen des Ehegatten und der Eltern des Antragstellers (maßgebend ist das Einkommen im vorletzten Kalenderjahr vor Beginn des Bewilligungszeitraumes).

Der ermittelte Förderungsanspruch wird als Zuschuss gewährt.

Der Antrag auf Ausbildungsförderung ist in der Regel beim zuständigen Amt für Ausbildungsförderung am Wohnort der Eltern zu stellen.

Notwendige Unterlagen

Die Broschüre und die erforderlichen Antragsformulare liegen hier für Sie bereit oder werden Ihnen gerne auf Anfrage zugesandt.
Der Antrag kann unter den angegebenen Links auch online gestellt werden.

Rechtliche Grundlagen

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)

Links

weitere Informationen

A - H zuständig Frau C. Reichert

I - Q zuständig Frau A. Hartwig

R - Z zuständig Frau D. Wutzler

Ansprechpersonen

Frau A. Hartwig
Sachbearbeiterin
Zimmer: C1.1.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3323 03371 608 9210

Frau Ch. Reichert
Sachbearbeitung Ausbildungsförderung
Zimmer: C1.1.07

03371 608 3318 03371 608 9210

Frau D. Wutzler
Sachbearbeiterin Ausbildungsförderung
Zimmer: C1.1.08

03371 608 3306 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)