Bußgeld, Verkehr

Zuständig

Beschreibung

Wird die Verwarnung verspätet angenommen und/oder werden Einwände geltend gemacht, die nicht zur Verfahrenseinstellung führen, wird das Verwarnungsgeld- in ein Bußgeldverfahren übergeleitet und ein Bußgeldbescheid erlassen.

Ansonsten wird ein Bußgeldverfahren bei Ordnungswidrigkeiten ab einer Geldbuße von 60 Euro von vornherein eingeleitet.

Vor dem Erlass des Bußgeldbescheides erhält der Betroffene die Gelegenheit, sich zum Tatvorwurf zu äußern. In der Regel erhält der Betroffene dafür einen Anhörungsbogen übersandt. In Einzelfällen kann die Anhörung auch vor Ort erfolgen.

Bei Einwendungen werden diese überprüft. Gegebenenfalls kann die Bußgeldstelle das Ordnungswidrigkeitsverfahren auch einstellen. Wurde die Ordnungswidrigkeit erwiesen und von dem Betroffenen auch begangen, wird der Bußgeldbescheid erlassen und mit einer Postzustellungsurkunde zugestellt.

Der Bußgeldbescheid enthält neben der Geldbuße auch die Kosten des Verfahrens. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Geldbuße und ist mit 5 Prozent der festgesetzten Geldbuße, mindestens jedoch derzeit mit 25 Euro, zu erheben. Hinzu kommen Auslagen in Höhe von derzeit 3,50 Euro für die Postzustellung, sodass derzeit insgesamt mindestens 28,50 Euro Verfahrenskosten erhoben werden.

In dem Bußgeldbescheid kann wegen grober Pflichtverletzung eines Fahrzeugführers auch ein Fahrverbot angeordnet werden.

Hinweise

Wenn Sie mit dem Bußgeldbescheid nicht einverstanden sind, sollten Sie Einspruch einlegen. Ansonsten wird der Bußgeldbescheid rechtskräftig.

Links

Ansprechpersonen

Frau P. Schliebner
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.3.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2741 03371 608 9060

Herr C. Schrödter
Sachbearbeiter
Zimmer: A7.3.06

03371 608 2744 03371 608 9060

Frau U. Luedecke
Sachbearbeiterin
Zimmer: A7.3.11

03371 608 2746 03371 608 9060

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)