Die im Bußgeldkatalog bestimmten Beträge sind Regelsätze, die von "fahrlässiger Begehung und gewöhnlichen Tatumständen" bzw. von "vorsätzlicher Begehung und gewöhnlichen Tatumständen" ausgehen. Im Einzelfall kann davon abgewichen werden (z. B. im Wiederholungsfall, beim Zusammentreffen mehrerer Tatbestände).
Die im Bußgeldkatalog festgelegten Sanktionen richten sich nach der Höhe der Geschwindigkeitsüberschreitung sowie nach der Fahrzeugart, mit der die Überschreitung begangen wurde.
Die Tabellenübersicht, die Sie über den unten angegebenen Link erreichen, ist eine Serviceleistung des Bundesministeriums.
Frau P. Schliebner
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Herr C. Schrödter
Sachbearbeiter
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