Über den etwaigen Denkmalwert eines Gebäudes oder über das mögliche Vorhandensein von Bodendenkmalen gibt die Untere Denkmalschutzbehörde gerne Auskunft.
Seit dem 1. August 2004 ist jedes Denkmal gesetzlich geschützt, unabhängig davon, ob es im Verzeichnis der Denkmale geführt wird.
Das Denkmalverzeichnis wird vom Brandenburgischen Landesamt für Denkmalpflege und Archäologischem Landesmuseum geführt, liegt jedoch den unteren Denkmalschutzbehörden ebenfalls vor.
Hilfreich sind Bildmaterialien oder historische Schriften, Baupläne etc. Der Denkmalwert kann jedoch nur vor Ort und mit einer Innenbesichtigung eindeutig geklärt werden.
Brandenburgisches Denkmalschutzgesetz
keine
Frau M. Roschner
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.2.12
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3611 03371 608 9136 meike.roschner@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
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Gesonderte Sprechzeiten:
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