Direktbeihilfen für landwirtschaftliche Unternehmen

Zuständig

Beschreibung

Gewährung von Beihilfen für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen

Hinweise

Anträge können von landwirtschaftlichen Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, unabhängig von der Rechtsform, gestellt werden.

Bitte beachten Sie

Voraussetzungen:

Besitz von Zahlungsansprüchen (ZA) bzw. Erfüllen der Vorgaben für die Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve.

Bewirtschaftung von mindestens 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche.

Förderung ab einer Mindestschlaggröße von 0,3 ha.

Jährliche Antragstellung bis zum 15. Mai.

Der Antrag ist formgebunden. Die Flächen sind nur in digitaler Form einreichbar.

Rechtliche Grundlagen

- VO ( EU) Nr. 1307/2013 über die Direktzahlungen einschließlich Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung
- Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen (DirektZahlDurchfG) Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 9. Juli 2014

Links

Ansprechpersonen

Frau P. Radschinsky
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4711 03371 608 9500

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
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