Gewährung von Beihilfen für die Bewirtschaftung von landwirtschaftlichen Flächen
Anträge können von landwirtschaftlichen Unternehmen im Haupt- und Nebenerwerb, unabhängig von der Rechtsform, gestellt werden.
Voraussetzungen:
Besitz von Zahlungsansprüchen (ZA) bzw. Erfüllen der Vorgaben für die Zuweisung von ZA aus der nationalen Reserve.
Bewirtschaftung von mindestens 1 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche.
Förderung ab einer Mindestschlaggröße von 0,3 ha.
Jährliche Antragstellung bis zum 15. Mai.
Der Antrag ist formgebunden. Die Flächen sind nur in digitaler Form einreichbar.
- VO ( EU) Nr. 1307/2013 über die Direktzahlungen einschließlich Durchführungsbestimmungen in der jeweils geltenden Fassung
- Gesetz zur Durchführung der Direktzahlungen (DirektZahlDurchfG) Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 29 vom 9. Juli 2014
Frau P. Radschinsky
Sachbearbeiterin
Zimmer: C3.2.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4711 03371 608 9500 petra.radschinsky@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Freitag, 30. Mai 2025
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