Dörfliche Deponien sind meist kleinere Müllablagerungsplätze, die in der Nähe ländlicher Siedlungen bis in die achtziger Jahre des zwanzigsten Jahrhunderts für die Einwohner eingerichtet wurden. Als besonders geeignete Standorte erschienen ehemalige Tonlöcher und Kiesgruben, die mit Müll, meist bestehend aus Hausbrandasche, Bauschutt und Boden, verfüllt wurden. Industrielle Abfälle und gefährliche Schadstoffe spielten eine eher untergeordnete Rolle. Deshalb werden dörfliche Deponien als Abfallentsorgungsanlagen mit geringem Gefährdungspotential für die Umwelt bezeichnet.
Dörfliche Deponien wurden Anfang der neunziger Jahre stillgelegt. Sie erhielten zumeist eine Abdeckung und fügen sich mittlerweile als begrünte Hügel in das Landschaftsbild ein.
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung
Brandenburgisches Abfall- und Bodenschutzgesetz (BbgAbfBodG) vom 6. Juni 1996 (GVBl.I /97, [Nummer 5], Seite 40) in der zur Zeit gültigen Fassung
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