Dosenpfand

Zuständig

Beschreibung

Aufgrund der in der Verpackungsverordnung (VerpackV) getroffenen Regelungen unterliegen Einweg-Getränkeverpackungen seit dem 1. Januar 2003 der Pfandpflicht. Das "Dosenpfand" soll helfen, Rohstoffe zu sparen und Schluss mit der Entsorgung in der Landschaft machen.

Das Pfand betrifft die Getränkebereiche Bier, Mineralwasser und Erfrischungsgetränke und ist unabhängig von der Art des Einweg-Verpackungsmaterials gültig für Dosen, Einweg-Glas- und Einweg-Plastikflaschen. Dabei beträgt das Pfand 25 Cent für Einweg-Getränkeverpackungen, die bis zu 1,5 Liter eines Getränks enthalten. Über 1,5 Liter Flüssigkeit sind 50 Cent Pfand zu zahlen.

Hinweise

Grundsätzlich kann man Einweg-Getränkeverpackungen bei allen Händlern zurückgeben, die solche Getränke in gleichartigen Einweg-Verpackungen verkaufen. Vertreibt ein Händler exklusiv eine spezifische Verpackung, die sich nach Art, Form oder Größe von anderen Gebinden unterscheidet, muss er auch nur diese Art von Verpackungen zurücknehmen. Geschäfte mit einer kleinen Verkaufsfläche (unter 200 m²) müssen nur die Einweg-Verpackungen der Marken zurücknehmen, die sie in ihrem Angebot haben.

Bitte beachten Sie

Diese umfassende Pfanderstattungspflicht gilt nur für Verpackungen, die nach dem 1. Oktober 2003, also nach dem Ende der Übergangsregelung, verkauft wurden. Ebenso klar ist, dass man das Pfand nicht erstattet verlangen kann, wenn man keines der Pfandkennzeichen vorweisen kann. Denn für Dosen, die vor 2003 erworben wurden, oder aus dem pfandfreien Ausland kann natürlich kein Pfand herausverlangt werden.

Rechtliche Grundlagen

Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die hochwertige Verwertung von Verpackungen (Verpackungsgesetz - (VerpackG) vom 5. Juli 2017 in der zur Zeit gültigen Fassung

Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG),
Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10) in der zur Zeit gültigen Fassung

Links

Ansprechpersonen

Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2413 03371 608 9170

Herr D. Katirtzidis
Sachbearbeiter Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.10

03371 608 2414 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)