In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet bedürfen gemäß Grundstücksverkehrsordnung (GVO) Rechtsgeschäfte, wie z. B. der Kauf eines Grundstücks mit dessen Auflassung und Eintragung im Grundbuch, einer Grundstücksverkehrsgenehmigung. Diese wird durch das zuständige Amt und Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen erteilt. Dazu ist eine Eigentümerrecherche rückwirkend bis zum Jahr 1933 notwendig, um Ansprüche von Alteigentümern auf Rückübertragung des Grundstücks zu prüfen und auszuschließen.
Diese Eigentümerrecherche wird im Sachgebiet Liegenschaftskataster und Grundstücksverkehr durchgeführt.
Frau D. Tiede
Mitarbeiterin Liegenschaftskataster
Zimmer: C7.0.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 4248 03371 608 9090 dana.tiede@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
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