Eigentümernachweis

Zuständig

Beschreibung

In dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages bezeichneten Gebiet bedürfen gemäß Grundstücksverkehrsordnung (GVO) Rechtsgeschäfte, wie z. B. der Kauf eines Grundstücks mit dessen Auflassung und Eintragung im Grundbuch, einer Grundstücksverkehrsgenehmigung. Diese wird durch das zuständige Amt und Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen erteilt. Dazu ist eine Eigentümerrecherche rückwirkend bis zum Jahr 1933 notwendig, um Ansprüche von Alteigentümern auf Rückübertragung des Grundstücks zu prüfen und auszuschließen.

Hinweise

Diese Eigentümerrecherche wird im Sachgebiet Liegenschaftskataster und Grundstücksverkehr durchgeführt.

Ansprechpersonen

Frau D. Tiede
Mitarbeiterin Liegenschaftskataster
Zimmer: C7.0.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 4248 03371 608 9090

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
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