Vor Abgabe eines Antrages auf Einbürgerungen gemäß §§ 8 bis 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine umfassende Beratung vorgeschrieben. Diese Beratung kann in der Regel per Telefon erfolgen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserer Mitarbeiterin in Verbindung: 03371 608 2136.
Nur zur Abgabe des Antrages auf Einbürgerungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin,
Ein Nachweis über die Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 ist immer erforderlich.
Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein und werden im persönlichen Gespräch genannt.
§§ 8 bis 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
255,00 Euro je Person bzw. 51,00 Euro je minderjährigem Kind bei Miteinbürgerung
Einbürgerung in Deutschland: Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Frau A. Bernhardt
Sachbearbeiterin Staats- und Namensänderungsangelegenheiten
Zimmer: B2.2.02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2136 03371 608 9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle