Einbürgerung

Zuständig

Beschreibung

Vor Abgabe eines Antrages auf Einbürgerungen gemäß §§ 8 bis 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine umfassende Beratung vorgeschrieben. Diese Beratung kann in der Regel per Telefon erfolgen. Bitte setzen Sie sich dazu mit unserer Mitarbeiterin in Verbindung: 03371 608 2136 oder 03371 608 2142.
Nur zur Abgabe des Antrages auf Einbürgerungen ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin,

Hinweise

Ein Nachweis über die Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 ist immer erforderlich.

Notwendige Unterlagen

  • Formgebundener Antrag (ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde erhältlich nach telefonsicher Beratung erhältlich)
  • Geburtsurkunde (Original und Übersetzung)
  • Heiratsurkunde (Original und Übersetzung)
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder (Original und Übersetzung)
  • Familienbuch
  • ausländischer Personalausweis oder Pass
  • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)


Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein und werden im persönlichen Gespräch genannt.

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gebühren

255,00 Euro je Person bzw. 51,00 Euro je minderjährigem Kind bei Miteinbürgerung

weitere Informationen

Einbürgerung in Deutschland: Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Ansprechpersonen

Frau Bernhardt
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben H bis Z und Namensänderung Buchstaben L bis Z
Zimmer: B2.2.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2136 03371-608-9030

Frau Dr. Kowalczyk
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben A bis G und Namensänderung Buchstaben A bis K
Zimmer: B2-2-02

03371-608-2142 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)