Einbürgerung in den Deutschen Staatsverband
Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem
Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.
Voraussetzungen für eine Einbürgerung in den Deutschen Staatsverband
Sie müssen seit 5 Jahren Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben und,
Die Einbürgerungsstelle des Landkreises Teltow-Fläming verzeichnet gegenwärtig überdurchschnittlich viele Antragseingänge. Dadurch erhöht sich die Bearbeitungszeit. Die Behörde informiert:
Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung der Anträge sowie die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit chronologisch nach Antragsdatum. Wir sind dabei bemüht, innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Beginn der Antragsbearbeitung und Vorliegen der notwendigen Unterlagen eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation sind weitere Verzögerungen leider nicht auszuschließen. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, die Einbürgerungsanträge unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben abzuarbeiten.
Wir haben auch unseren telefonischen Servicedienst wegen hoher Antragseingänge gegenwärtig einschränken müssen. Bitte beachten Sie daher Folgendes:
Sofern sich Ihr Anruf auf eine Nachfrage zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages bezieht, bitten wir Sie, von telefonischen Rückfragen und E-Mails abzusehen. Nur so werden wir die Anträge zügig abarbeiten können.
[nbsp]Haben Sie indes ein inhaltliches Anliegen, können Sie uns gerne per E-Mail eine Terminanfrage senden und Ihr Anliegen kurz schildern.
Nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: einbuergerung@teltow-flaeming.de.
Wir melden uns dann schnellstmöglich zurück. Reine Sachstandsanfragen werden aktuell jedoch nicht beantwortet.
Sie können eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages beeinflussen. Dazu beachten Sie bitte:
[nbsp]
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein und werden im persönlichen Gespräch genannt.
§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)
Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)
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255 Euro je volljährige Person bzw. 51 Euro je minderjährigem Kind bei Miteinbürgerung
Einbürgerung in Deutschland: Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge
Termine für die Einbürgerungsfeiern 2026 im Landkreis Teltow-Fläming jeweils von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr:
Januar 2026: 28.01.2026
Februar 2026: 18.02.2026
März 2026: 11.03.2026
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Frau Reiher
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben P bis Z und Namensänderung Buchstaben N bis Z
Zimmer: B2-2-02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2136 03371-608-9030 einbuergerung@teltow-flaeming.de
Frau Dr. Kowalczyk
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben A bis D und Namensänderung Buchstaben A bis G
Zimmer: B2-2-02
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2142 03371-608-9030 einbuergerung@teltow-flaeming.de
Frau Schütze
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben E bis O und Namensänderung Buchstaben H bis M
Zimmer: B2-2-01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2172 03371-608-9030 einbuergerung@teltow-flaeming.de
Frau Sasse
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben E bis O und Namensänderung Buchstaben H bis M
Zimmer: B2-2-01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371-608-2173 03371-608-9030 einbuergerung@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 15. Mai 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle