Einbürgerung und Einbürgerungsfeier

Zuständig

Beschreibung

Vor Abgabe eines Antrages auf Einbürgerungen gemäß §§ 8 bis 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine Beratung vorgeschrieben. Diese Beratung wird in der Regel per Telefon erfolgen. Nur zur Abgabe des Antrages auf Einbürgerung bzw. nach Aufforderung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin per E-Mail an einbuergerung@teltow-flaeming.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Hinweise

Ein Nachweis über die Deutschkenntnisse auf dem Niveau B1 ist immer erforderlich.

Bitte beachten Sie

Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung der Anträge sowie die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit chronologisch nach Antragsdatum. Wir sind bemüht, innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Beginn der Antragsbearbeitung und Vorliegen der notwendigen Unterlagen eine Entscheidung zu treffen. Gegenwärtig sind überdurchschnittlich viele Antragseingänge zu verzeichnen. Dadurch erhöht sich die Bearbeitungszeit.

Sie können eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages beeinflussen. Bitte berücksichtigen Sie folgende Dinge:

  • Wir wollen zügig entscheiden. Daher sind wir während der Antragsbearbeitung nur eingeschränkt erreichbar.
  • Wir melden uns bei Ihnen per Info-Anschreiben unaufgefordert, sobald mit der Bearbeitung Ihres Antrages begonnen wurde.
  • Während des Bearbeitungsvorganges werden wir mit Ihnen weiteren Kontakt aufnehmen, wenn dies für die Antragsbearbeitung erforderlich ist.
  • Sehen Sie bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand ab (telefonisch, per E-Mail, persönlich).

Notwendige Unterlagen

  • Formgebundener Antrag (ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde nach telefonsicher Beratung erhältlich)
  • Geburtsurkunde (Original und Übersetzung)
  • Heiratsurkunde (Original und Übersetzung)
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder (Original und Übersetzung)
  • Familienbuch
  • ausländischer Pass/ Personalausweis
  • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)

Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein und werden im persönlichen Gespräch genannt.

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gebühren

255 Euro je volljährige Person bzw. 51 Euro je minderjährigem Kind bei Miteinbürgerung

weitere Informationen

Einbürgerung in Deutschland: Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Termine für die Einbürgerungsfeiern 2025 im Landkreis Teltow-Fläming:

05.03.2025 von 14 bis 15 Uhr

19.03.2025 von 14 bis 15 Uhr

02.04.2025 von 14 bis 15 Uhr

16.04.2025 von 14 bis 15 Uhr

14.05.2025 von 14 bis 15 Uhr

Ansprechpersonen

Frau Bernhardt
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben P bis Z und Namensänderung Buchstaben N bis Z
Zimmer: B2.2.02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2136 03371-608-9030

Frau Reiher
Sachbearbeiterin Einbürgerung
Zimmer: B2-2-01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2173 03371-608-9030

Frau Dr. Kowalczyk
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben A bis D und Namensänderung Buchstaben A bis G
Zimmer: B2-2-02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2142 03371-608-9030

Frau Schütze
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben E bis O und Namensänderung Buchstaben H bis M
Zimmer: B2-2-01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2172 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)