Einbürgerung und Einbürgerungsfeier

Zuständig

Beschreibung

Vor Abgabe eines Antrages auf Einbürgerungen gemäß §§ 8 bis 10 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist eine Beratung vorgeschrieben. Diese Beratung wird in der Regel per Telefon erfolgen. Nur zur Abgabe des Antrages auf Einbürgerung bzw. nach Aufforderung ist eine persönliche Vorsprache erforderlich. Bitte vereinbaren Sie dafür einen Termin per E-Mail an einbuergerung@teltow-flaeming.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Bitte beachten Sie

Die Einbürgerungsstelle des Landkreises Teltow-Fläming verzeichnet gegenwärtig überdurchschnittlich viele Antragseingänge. Dadurch erhöht sich die Bearbeitungszeit. Die Behörde informiert:

Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung der Anträge sowie die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit chronologisch nach Antragsdatum. Wir sind dabei bemüht, innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Beginn der Antragsbearbeitung und Vorliegen der notwendigen Unterlagen eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation sind weitere Verzögerungen leider nicht auszuschließen. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, die Einbürgerungsanträge unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben abzuarbeiten.

Sie können eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages beeinflussen. Dazu beachten Sie bitte:

  • Bereiten Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig vor und halten Sie diese zur Antragsabgabe vollzählig bereit.
  • Wir wollen zügig entscheiden. Daher sind wir während der Antragsbearbeitung nur eingeschränkt erreichbar.
  • Wir melden uns bei Ihnen per Info-Anschreiben unaufgefordert, sobald mit der Bearbeitung Ihres Antrages begonnen wurde.
  • Während des Bearbeitungsvorganges werden wir mit Ihnen weiteren Kontakt aufnehmen, wenn dies für die Antragsbearbeitung erforderlich ist.
  • Sehen Sie bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand (telefonisch, per E-Mail oder persönlicher Vorsprache) ab.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Notwendige Unterlagen

  • Formgebundener Antrag (ist bei der Staatsangehörigkeitsbehörde nach telefonsicher Beratung erhältlich)
  • Geburtsurkunde (Original und Übersetzung)
  • Heiratsurkunde (Original und Übersetzung)
  • ggf. Geburtsurkunden der Kinder (Original und Übersetzung)
  • Familienbuch
  • ausländischer Pass/ Personalausweis
  • aktuelle Meldebescheinigung (nicht älter als drei Monate)
  • Einkommensnachweise
  • Sprachzertifikat B1
  • Nachweis über Teilnahme an einem Integrationskurs/ Einbürgerungskurs

Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein und werden im persönlichen Gespräch genannt.

Rechtliche Grundlagen

§§ 8 bis 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gebühren

255 Euro je volljährige Person bzw. 51 Euro je minderjährigem Kind bei Miteinbürgerung

weitere Informationen

Einbürgerung in Deutschland: Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Termine für die Einbürgerungsfeiern 2025 im Landkreis Teltow-Fläming:

23.07.2025 von 14 bis 15 Uhr

06.08.2025 von 14 bis 15 Uhr

20.08.2025 von 14 bis 15 Uhr

03.09.2025 von 14 bis 15 Uhr

17.09.2025 von 14 bis 15 Uhr

01.10.2025 von 14 bis 15 Uhr

15.10.2025 von 14 bis 15 Uhr

29.10.2025 von 14 bis 15 Uhr

12.11.2025 von 14 bis 15 Uhr

26.11.2025 von 14 bis 15 Uhr

10.12.2025 von 14 bis 15 Uhr

Ansprechpersonen

Frau Reiher
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben P bis Z und Namensänderung Buchstaben N bis Z
Zimmer: B2-2-02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2136 03371-608-9030

Frau Dr. Kowalczyk
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben A bis D und Namensänderung Buchstaben A bis G
Zimmer: B2-2-02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2142 03371-608-9030

Frau Schütze
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben E bis O und Namensänderung Buchstaben H bis M
Zimmer: B2-2-01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2172 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)