Einbürgerung und Einbürgerungsfeier

Zuständig

Beschreibung

Einbürgerung in den Deutschen Staatsverband

Mit der Einbürgerung erhalten Sie die deutsche Staatsangehörigkeit und werden gleichberechtigte Bürgerin oder gleichberechtigter Bürger der Bundesrepublik Deutschland mit allen Rechten und Pflichten. Mit der deutschen Staatsangehörigkeit können Sie unter anderem

  • Ihr Wahlrecht in den Kommunen, in den Bundesländern, zum Deutschen Bundestag und zum Europäischen Parlament ausüben.
  • Freizügigkeit in der Europäischen Union (EU) genießen, also
    • sich frei in der EU bewegen,
    • in der EU angestellt oder selbstständig arbeiten und
    • außerhalb der EU ohne Visum in viele Länder reisen.

Die Einbürgerung wird wirksam durch Aushändigung der Einbürgerungsurkunde. Die zuständige Behörde ist die Staatsangehörigkeitsbehörde Ihres Wohnortes.

Hinweise

Voraussetzungen für eine Einbürgerung in den Deutschen Staatsverband

Sie müssen seit 5 Jahren Ihren rechtmäßigen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet haben und,

  • Ihre Identität und Staatsangehörigkeit müssen geklärt sein.
  • Sie sind handlungsfähig oder werden gesetzlich vertreten. Im Einbürgerungsverfahren sind Sie grundsätzlich handlungsfähig, wenn Sie das 16. Lebensjahr vollendet haben.
  • Sie besitzen zum Zeitpunkt der Einbürgerung ein unbefristetes Aufenthaltsrecht, zum Beispiel:
    • eine Niederlassungserlaubnis oder
    • einen anderen auf Dauer angelegten Aufenthaltstitel.
    • Nicht für die Einbürgerung geeignet ist zum Beispiel eine Aufenthaltserlaubnis zum Zweck des Studiums.
  • Sie können für Ihren Lebensunterhalt und für den Ihrer unterhaltsberechtigten Familienangehörigen sorgen, ohne bestimmte öffentliche Leistungen zu beziehen.
  • Sie sind nicht wegen einer Straftat rechtskräftig verurteilt. Wird aktuell gegen Sie wegen des Verdachts einer Straftat ermittelt, setzt die Staatsangehörigkeitsbehörde bis zum Abschluss des Verfahrens das Einbürgerungsverfahren aus.
  • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache, mindestens auf dem Niveau B1.
    • Das gilt beispielsweise nicht, wenn Sie diese Voraussetzung wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht erfüllen können.
    • Bei minderjährigen Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, genügt eine altersgemäße Sprachentwicklung.
  • Sie verfügen über staatsbürgerliche Kenntnisse. Sie müssen keine staatsbürgerlichen Kenntnisse nachweisen, wenn
    • Ihnen dies wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Krankheit oder Behinderung oder altersbedingt nicht möglich ist oder
    • Sie einen deutschen Schul-, Hochschul- oder Universitätsabschluss haben oder
    • Sie bis zum 30.6.1974 als Gastarbeiterin oder Gastarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind oder
    • Sie bis zum 2.10.1990 als Vertragsarbeiterin oder Vertragsarbeiter eingereist sind oder Sie als Ehepartnerin oder Ehepartner dieser Person im zeitlichen Zusammenhang nachgereist sind.
  • Sie sind nicht gleichzeitig mit mehreren Personen verheiratet.
  • Sie bekennen sich zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und geben eine Loyalitätserklärung ab. Das heißt,
    • Sie unterstützen keine verfassungsfeindlichen oder extremistischen Aktivitäten.
    • Wenn Sie solche Aktivitäten in der Vergangenheit unterstützt haben, müssen Sie sich glaubhaft davon abgewandt haben.
  • Sie bekennen sich zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere
    • für den Schutz jüdischen Lebens sowie
    • zum friedlichen Zusammenleben der Völker und
    • dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.

Bitte beachten Sie

Die Einbürgerungsstelle des Landkreises Teltow-Fläming verzeichnet gegenwärtig überdurchschnittlich viele Antragseingänge. Dadurch erhöht sich die Bearbeitungszeit. Die Behörde informiert:

Grundsätzlich erfolgt die Bearbeitung der Anträge sowie die Prüfung der eingereichten Unterlagen auf Vollständigkeit chronologisch nach Antragsdatum. Wir sind dabei bemüht, innerhalb von drei bis sechs Monaten nach Beginn der Antragsbearbeitung und Vorliegen der notwendigen Unterlagen eine Entscheidung zu treffen. Aufgrund der gegenwärtigen Situation sind weitere Verzögerungen leider nicht auszuschließen. Wir arbeiten jedoch mit Hochdruck daran, die Einbürgerungsanträge unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben abzuarbeiten.

Wir haben auch unseren telefonischen Servicedienst wegen hoher Antragseingänge gegenwärtig einschränken müssen. Bitte beachten Sie daher Folgendes:

Sofern sich Ihr Anruf auf eine Nachfrage zum Bearbeitungsstand Ihres Antrages bezieht, bitten wir Sie, von telefonischen Rückfragen und E-Mails abzusehen. Nur so werden wir die Anträge zügig abarbeiten können.

[nbsp]Haben Sie indes ein inhaltliches Anliegen, können Sie uns gerne per E-Mail eine Terminanfrage senden und Ihr Anliegen kurz schildern.

Nutzen Sie bitte die E-Mail-Adresse: einbuergerung@teltow-flaeming.de.

Wir melden uns dann schnellstmöglich zurück. Reine Sachstandsanfragen werden aktuell jedoch nicht beantwortet.

Sie können eine zügige Bearbeitung Ihres Antrages beeinflussen. Dazu beachten Sie bitte:

  • Bereiten Sie Ihre Antragsunterlagen sorgfältig vor und halten Sie diese zur Antragsabgabe vollzählig bereit.
  • Wir wollen zügig entscheiden. Daher sind wir während der Antragsbearbeitung nur eingeschränkt erreichbar.
  • Wir melden uns bei Ihnen per Info-Anschreiben unaufgefordert, sobald mit der Bearbeitung Ihres Antrages begonnen wurde.
  • Während des Bearbeitungsvorganges werden wir mit Ihnen weiteren Kontakt aufnehmen, wenn dies für die Antragsbearbeitung erforderlich ist.
  • Sehen Sie bitte von Nachfragen zum Bearbeitungsstand (telefonisch, per E-Mail oder persönlicher Vorsprache) ab.

[nbsp]

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Notwendige Unterlagen

  • Antrag auf Einbürgerung
  • gültiger Pass oder amtliches Identitätsdokument mit Foto
  • gültiger Aufenthaltstitel
  • Urkunden zum Personenstand, zum Beispiel:
    • Geburtsurkunde
    • Heiratsurkunde
    • gegebenenfalls Scheidungsurteil oder Sterbeurkunde, gegebenenfalls mit Übersetzung, Legalisation oder Apostille
      • der vorherigen Ehepartnerin oder des vorherigen Ehepartners oder
      • der vorherigen eingetragenen Lebenspartnerin oder des vorherigen eingetragenen Lebenspartners
    • im Inland erworbene Schul-, Berufs-, Ausbildungs- oder Studienabschlüsse
    • wenn Sie zur Schule gehen: aktuelle Schulbescheinigung
    • wenn Sie studieren: aktuelle Studienbescheinigung
    • wenn Sie berufstätig sind: Arbeitsvertrag und Einkommensnachweise
    • wenn Sie Rente bekommen: Rentenbescheid und Rentenversicherungsverlauf, den Sie von der Deutschen Rentenversicherung erhalten
    • wenn Sie selbstständig sind:
      • Gewerbeanmeldung
      • aktueller Einkommenssteuerbescheid
      • Nachweis über den erzielten Gewinn, beispielsweise durch formlose Bescheinigung des Steuerbüros über die Nettoeinkünfte oder betriebswirtschaftliche Auswertung
    • Mietvertrag
    • Nachweis Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis Altersvorsorge, zum Beispiel:
      • Immobilienbesitz
      • private Lebensversicherung
      • Rentenversicherung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse mindestens auf dem Niveau B1, beispielweise mit einem Zertifikat B1
    • Nachweis über staatsbürgerliche Kenntnisse, beispielsweise mit einer Bescheinigung der Teilnahme am Integrationskurs „Leben in Deutschland“ oder Einbürgerungstest
    • bei Ihrer persönlichen Vorsprache geben Sie ab:
      • Ihr Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung und
      • Ihr Bekenntnis zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen sowie
      • Ihre Loyalitätserklärung
    • bei Minderjährigen: Nachweis des Sorgerechts, zum Beispiel bei geschiedenen oder nicht verheirateten Eltern durch Sorgerechtsbeschluss
    • bei gemeinsamer elterlicher Sorge: Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils
    • weitere Unterlagen können je nach Einzelfall hinzukommen

Weitere Unterlagen können im Einzelfall erforderlich sein und werden im persönlichen Gespräch genannt.

Rechtliche Grundlagen

§ 10 Staatsangehörigkeitsgesetz (StAG)

Gesetz zur Modernisierung des Staatsangehörigkeitsrechts (StARModG)

[nbsp]

Gebühren

255 Euro je volljährige Person bzw. 51 Euro je minderjährigem Kind bei Miteinbürgerung

weitere Informationen

Einbürgerung in Deutschland: Informationen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge

Termine für die Einbürgerungsfeiern 2026 im Landkreis Teltow-Fläming jeweils von 14:00 Uhr bis 15:00 Uhr:

Januar 2026: 28.01.2026

Februar 2026: 18.02.2026

März 2026: 11.03.2026

[nbsp]

Ansprechpersonen

Frau Reiher
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben P bis Z und Namensänderung Buchstaben N bis Z
Zimmer: B2-2-02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2136 03371-608-9030

Frau Dr. Kowalczyk
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben A bis D und Namensänderung Buchstaben A bis G
Zimmer: B2-2-02

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2142 03371-608-9030

Frau Schütze
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben E bis O und Namensänderung Buchstaben H bis M
Zimmer: B2-2-01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2172 03371-608-9030

Frau Sasse
Sachbearbeiterin Einbürgerung Buchstaben E bis O und Namensänderung Buchstaben H bis M
Zimmer: B2-2-01

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371-608-2173 03371-608-9030

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Januar 2026
Freitag, 15. Mai 2026

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)