Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderung

Zuständig

Beschreibung

Personen, die durch eine Behinderung im Sinne von § 2 Abs. 1 Satz 1 SGB IX wesentlich in ihrer Fähigkeit, an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen wesentlichen Behinderung bedroht sind, ist Eingliederungshilfe zu gewähren, wenn und solange nach Besonderheit des Einzelfalles, vor allem nach Art und Schwere der Behinderung, Aussicht besteht, dass die Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

1. Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
2. Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
3. Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft

Der Umfang der Leistungen dieser Hilfe ist erheblich. Vorausgesetzt, dass nicht ein anderer Sozialleistungsträger (z.B. Krankenkasse) verpflichtet ist, gleichartige Hilfen zu gewähren.

Hinweise

Folgende Leistungen sind möglich:

  • ambulante Eingliederungshilfen im häuslichen Bereich und in Wohngemeinschaften
  • teilstationäre Eingliederungshilfen in Integrationskindergärten, in Tagesstätten und Werkstätten für Menschen mit Behinderung
  • stationäre Hilfen in betreuten Wohngemeinschaften und Wohnstätten für Menschen mit Behinderung


weiterhin:

  • Hilfe zu einer angemessenen Schulausbildung, Ausbildung oder Fortbildung,
  • Maßnahmen, die geeignet sind, dem Behinderten die Begegnung und den Umgang nichtbehinderten Personen zu ermöglichen oder zu erleichtern,
  • ambulante und stationäre Behandlung (z.B. Kuren und Versorgung mit Pflegehilfsmitteln und technischen Hilfen)
  • Kostenübernahme für Auslagen einer notwendigen Begleitperson

Bitte beachten Sie

Diese Aufzählung der Leistungen im Rahmen der Eingliederungshilfe ist nur beispielhaft. Vorstehenden nicht aufgeführte Maßnahmen sind gleichwohl möglich, wenn die o. g. Aufgabe der Eingliederungshilfe erfüllt werden kann.

Rechtliche Grundlagen

Leistungen nach Sozialgesetzbuch Zwölftes Buch (SGB XII), 6. Kapitel, §§ 53, 54 ff SGB XII
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX)

Links

weitere Informationen

Zuständigkeiten (Wohnort des Klienten):

Luckenwalde (Buchstaben A bis I) - Frau Beyer

Luckenwalde (Buchstaben J bis P) - Frau Henseleit-Schiefer

Luckenwalde (Buchstaben Q bis Z) - Frau Wittwer

Dahme, Niederer Fläming, Niedergörsdorf - Frau Wessely, Frau T. Schulze

Ludwigsfelde - Frau Wolter, Frau Erdner

Jüterbog - Frau Schwericke, Frau Zabel

Blankenfelde-Mahlow, Großbeeren, Rangsdorf - Frau Paul, Frau Billhardt

Nuthe-Urstromtal, Trebbin, Blankenfelde-Mahlow (ICHTHYS) - Herr Arsumanjan

Zossen (Buchstaben A -K) - Frau Lehn

Zossen (Buchstaben L - Z) - Frau Ahrens

Am Mellensee, Zossen OT Dabendorf - Frau Scholz

Ansprechpersonen

Frau I. Ahrens
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.13

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3354 03371 608 9210

Frau S. Beyer
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.13

03371 608 3377 03371 608 9210

Frau K. Billhardt
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.09

03371 608 3348 03371 608 9210

Frau T. Erdner
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: C1.1.11

03371 608 3352 03371 608 9210

Frau C. Zabel
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.04

03371 608 3336 03371 608 9210

Frau C. Scholz
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.11

03371 608 3375 03371 608 9210

Frau T. Schulze
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.10

03371 608 3363 03371 608 9210

Frau A. Schwericke
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.04

03371 608 3372 03371 608 9210

Frau J. Wessely
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.13

03371 608 3333 03371 608 9210

Frau S. Wittwer
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.12

03371 608 3324 03371 608 9210

Frau M. Wolter
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.06

03371 608 3335 03371 608 9210

Frau I. Lehn
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.11

03371 608 3368 03371 608 9210

Frau K. Paul
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.09

03371 608 3344

Herr M. Arsumanjan
Sachbearbeiter Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.11

03371 608 3379 03371 608 9210

Frau S. Henseleit-Schiefer
Sachbearbeiterin Eingliederungshilfe
Zimmer: A3.0.12

03371 608 3343 03371 608 9210

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)