Die Zulassung eines Fahrzeuges ist gegen Erteilung eines SEPA-LASTSCHRIFTMANDATES möglich.
Auch Kfz-Steuerschulden müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.
Bei der Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates die IBAN und BIC, den Namen der Bank, angeben. Sollte der künftige Fahrzeughalter nicht Kontoinhaber sein, so ist der abweichende Kontoinhaber mit Name, Vorname und Unterschrift anzugeben.
Nur in Ausnahmefällen wird die Zulassung ohne SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Zollamtes.
Autohäuser und Zulassungsdienste mit mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung.
Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
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Fr. 8 bis 12 Uhr
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Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
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Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
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