Einzugsermächtigung für Kfz-Zulassung

Zuständig

Beschreibung

Die Zulassung eines Fahrzeuges ist gegen Erteilung eines SEPA-LASTSCHRIFTMANDATES möglich.
Auch Kfz-Steuerschulden müssen vollständig beglichen sein, bevor die Zulassung eines neuen Fahrzeuges erfolgt.

Hinweise

Bei der Zulassung eines Fahrzeuges muss der Antragsteller zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates die IBAN und BIC, den Namen der Bank, angeben. Sollte der künftige Fahrzeughalter nicht Kontoinhaber sein, so ist der abweichende Kontoinhaber mit Name, Vorname und Unterschrift anzugeben.
Nur in Ausnahmefällen wird die Zulassung ohne SEPA-Lastschriftmandat erteilt. Voraussetzung hierfür ist entweder der Nachweis einer unbefristeten Steuerbefreiung oder die Vorlage einer Härtefallbescheinigung des Zollamtes.

 

Links

Öffnungszeiten

Zossen, Stubenrauchstraße 26 c und Luckenwalde, Louis-Pasteur-Str. 5

Mo. 8 bis 12 Uhr
Di. 8 bis 15 Uhr
Mi. 8 bis 12 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Fr. 8 bis 12 Uhr

Achtung: Der Markenspender für die Anmeldung schließt 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Aus Kapazitätsgründen kann er auch bereits vorzeitig geschlossen werden!
Bei mehr als drei Anträgen nur nach Terminvereinbarung, nur in der Außenstelle Zossen.

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten und Informationen über vorzeitigen Annahmeschluss aufgrund hohen Andrangs beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)