Elektronikgeräte enthalten nicht nur eine Menge Technik, sondern auch giftige Stoffe wie Schwermetalle und spezielle Kunststoffe. Komponenten wie Kupfer und Gold können auch wieder verwertet werden. Elektro- und Elektronikgeräte sind getrennt zu erfassen.
Das Elektroaltgerätegesetz schreibt die kostenlose Rücknahme aller Elektroaltgeräte (zum Beispiel Waschmaschine, TV-Gerät, Computer, Staubsauger, Elektrorasierer, Radio, Fön, Handy) vor. Die Beseitigung in der Restmülltonne ist verboten.
Der Südbrandenburgische Abfallzweckverband (SBAZV) holt Großgeräte kostenlos ab. Hierzu ist die Abrufkarte, die sich im hinteren Teil des Abfallkalenders befindet, an das beauftragte Entsorgungsunternehmen zu schicken. Innerhalb von vier Wochen wird der Elektronikschrott vor dem Grundstück abgeholt. Den genauen Abholtermin teilt Ihnen der SBAZV oder das Entsorgungsunternehmen vorher schriftlich mit.
Darüber hinaus ist die kostenlose Abgabe dieser Geräte auf den Recyclinghöfen in Luckenwalde, Ludwigsfelde und Niederlehme mit der Abrufkarte jederzeit möglich.
Für Unterhaltungselektronik, Kommunikationselektronik und Kleinelektronik stehen auf den Recyclinghöfen in Luckenwalde, Ludwigsfelde und Niederlehme spezielle Container zur kostenlosen Nutzung bereit.
Kleinelektronik kann außerdem bis zu einer Größe von maximal 30 x 30 x 30 cm in haushaltsüblicher Menge am Schadstoffmobil kostenlos abgegeben werden.
Auf Abrufkarte können zum Beispiel Fernseher und Monitore, Rechnereinheiten, Tastaturen, Drucker entsorgt werden.
Auf den Recyclinghöfen in Luckenwalde, Ludwigsfelde und Niederlehme werden Unterhaltungselektronik, das heißt HiFi-Anlagen, Kassettenrekorder, Lautsprecher, Plattenspieler, Radios, Videorekorder
Kommunikationstechnik, wie Telefon-, Faxgeräte, Anrufbeantworter, Tischkopierer sowie Kleinelektronik, wie Föne, Rasierapparate, Kaffeemaschinen
Abrufkarte
Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Bewirtschaftung von Abfällen (Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG), Artikel 1 Gesetz vom 24. Februar 2012 BGBl. I Seite 212 (Nummer 10), in der zur Zeit gültigen Fassung
Satzung über die Entsorgung von Abfällen durch den Südbrandenburgischen Abfallzweckverband (Abfallentsorgungssatzung)
Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I Seite 1739), das zuletzt durch Artikel 16 des Gesetzes vom 27. Juni 2017 (BGBl. I Seite 1966), in der zur Zeit gültigen Fassung
>> Südbrandenburgischer Abfallzweckverband
>> Sonderabfallgesellschaft Brandenburg/Berlin
>> Kreislaufwirtschaftsgesetz - KrWG
>> Elektro- und Elektronikgesetz - ElektroG
Frau U. Bayarsaikhan
Sachbearbeiterin Abfallwirtschaft und Bodenschutz
Zimmer: A3.3.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2413 03371 608 9170 u.bayarsaikhan@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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