Seit 1. September 2011 werden die Aufenthaltserlaubnis und die Niederlassungserlaubnis nicht mehr als Etikett in den Pass eingeklebt, sondern als Titel im Checkkartenformat erteilt.
Die Abholung kann persönlich oder durch einen schriftlich Bevollmächtigten erfolgen.
In der Regel werden Sie von der Ausländerbehörde zur Terminvereinbarung angerufen oder Sie erhalten einen Termin zur Abholung.
Für die von der Ausländerbehörde vorzunehmende Bestellung des eAT ist die Erfassung der Fingerabdrücke erforderlich. Diese werden jedoch nicht gespeichert, sondern nach der Bestellung des eAT automatisch gelöscht.
Bei der Abholung des eAT sind die auf dem Chip gespeicherten Daten noch einmal durch den Inhaber zu kontrollieren. Auch sind ggf. Funktionen des eAT durch die Ausländerbehörde freizuschalten oder zu sperren. Deshalb sollten sie etwas Zeit bei der Abholung einplanen
Die Gebühren richten sich nach dem jeweiligen Aufenthaltszweck.
Die Gebührenzahlung sollte nach Möglichkeit mit EC-Karte erfolgen.
Herr N. Hoffmann
Sachgebietsleiter
Zimmer: A1.0.11
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2108 03371 608 9030 auslaenderbehoerde@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 335 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle