Elterngeld

Zuständig

Beschreibung

Bitte beachten: Elterngeld: längere Bearbeitungszeiten

Wer erhält Elterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld und ElterngeldPlus sind Einkommensersatzleistungen für alle Eltern, die sich vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind .
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und erzieht und ferner nicht bzw. nicht voll erwerbstätig ist (d. h. unter 30 Wochenstunden).
Ausländische Mitbürger (Ausnahme: EU/EWR- Bürger und Schweizer Staatsangehörige, diese sind von der Vorlage befreit), haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie einen geeigneten Aufenthaltstitel besitzen. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen während des gesamten Bezugszeitraumes vorliegen.


Höhe des Basiselterngeldes bzw. des ElterngeldPlus
- Einkommensersatz in Höhe von 65% bis 100% vom Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt bzw. vor Eintritt in die Mutterschutzfrist
- für Geschwisterkinder gibt es u. U. einen Bonusbetrag
- Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300,00 € für das zweite und jedes weitere Kind.


Das Basiselterngeld:
- kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes abwechselnd oder gleichzeitig von beiden Elternteilen bezogen werden
- ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und maximal 12 Monate Elterngeld beziehen
- Alleinerziehende können bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Elterngeld bis zum 14. Lebens-monat beziehen
- zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) erhalten die Eltern, wenn sich der andere Elternteil an die Kinderbetreuung beteiligt und Erwerbseinkommen gemindert wird
- Der Höchstbetrag liegt bei 1.800,00 €, mindestens werden 300,00 € gezahlt
- Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ist möglich, wird jedoch auf das Basiselterngeld angerechnet- so errechnet sich das Elterngeld in Höhe des maßgeblichen Prozentsatzes (mindestens 65 %) von der Differenz des Durchschnittsnettoeinkommens vor der Geburt des Kindes und dem Durchschnittsnettoeinkommen aus der Teilzeittätigkeit.


Das ElterngeldPlus:
- tritt für Geburten ab 01.07.2015 in Kraft
- die Eltern, die früher in ihren Beruf zurückkehren und Teilzeit mit Elterngeld kombinieren möchten profitieren vom ElterngeldPlus
- ElterngeldPlus ist nicht an Teilzeit gebunden und kann auch mit dem Basiselterngeld verknüpft werden
- der Bezug ist doppelt so lange wie beim Basiselterngeld möglich d.h. über den 14. Lebensmonat hinaus, da aus einem Basiselterngeld-Monat zwei ElterngeldPlus-Monate werden
- ab dem 15. Lebensmonat des Kindes besteht nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus, der Bezug darf dann nicht mehr unterbrochen werden, kann aber zwischen den Eltern wechseln
- höchstens werden 900,00€, mindestens 150,00 € gezahlt- wird im ElterngeldPlus-Bezug ein Einkommensverlust von mehr als 50 % erzielt, so ist die Höhe der Elterngeldzahlung gedeckelt, es ändert sich nichts an der Höhe vom ElterngeldPlus-Betrag
- mit einem Einkommensverlust unter 50% wird dieser durch das ElterngeldPlus mit mindestens 65% aufgefangen, der ElterngeldPlus-Betrag wird verringert
- Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate gleichermaßen nutzen


Die Partnerschaftsbonusmonate
- 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten die Eltern, die in diesen 4 zusammenhängenden Monaten gleichzeitig für 25-30 Wochenstunden arbeiten gehen
- die Antragstellung muss nicht zwingend von beiden Elternteilen erfolgen, doch die Voraussetzungen müssen bei beiden vorliegen, damit die Partnerschaftsbonusmonate gewährt werden können
- Alleinerziehende haben auch Anspruch auf vier weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten für 25-30 Wochenstunden erwerbstätig sind

Hinweise

Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen und wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung gewährt.
Die Formulare zur Beantragung von Elterngeld senden wir Ihnen gern zu.

Weiterhin längere Bearbeitungszeiten

Elterngeld: längere Bearbeitungszeiten

Bitte beachten Sie

Über Ihren Antrag kann erst entschieden werden, wenn Sie den Antragsvordruck zusammen mit den vollständigen Unterlagen einreichen.
Wir bitten darum, Einzelnachweise nicht vor Antragstellung einzureichen.
Bitte beachten Sie jedoch auf jeden Fall die Antragsfrist von 3 Monaten!

Derzeit gibt es Verzögerungen bei der Bereitung der Elterngeldanträge. Den aktuellen Stand finden Sie hier: Elterngeld: längere Bearbeitungszeiten - Landkreis Teltow-Fläming (teltow-flaeming.de)

Notwendige Unterlagen

  • Geburtsbescheinigung des Kindes für die Elterngeldstelle im Original
  • Meldebescheinigung der gesamten Familie im Original
  • Kopie Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
  • Bescheinigung der Krankenkasse über die Mutterschaftsgeldzahlung
  • Bescheinigung des Arbeitgebers über den kalendertäglichen Zahlbetrag sowie Dauer des Arbeitgeberzuschusses in der Mutterschutzfrist nach dem Mutterschutzgesetz
  • vom Arbeitgeber des Antragstellers/der Antragstellerin eine Bestätigung der gemeldeten Elternzeit
  • bei Teilzeiterwerbstätigkeit während des Elterngeldbezuges: Bescheinigung des Arbeitgebers über Beginn der Tätigkeit, wöchentliche Stundenzahl, monatliches Brutto, Sozialabgaben bzw. entsprechende Erklärung bei Selbständigen.
  • Einkommensnachweise

Weitere Unterlagen sind im Einzelfall dem Antrag zu entnehmen oder bei der Elterngeldstelle zu erfragen.

Links

Informationen zum Thema ElterngeldPlus finden Sie unter www.elterngeld-plus.de
Informationen zum Thema ElterngeldPlus finden Sie unter www.bmfsfj.de
Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter www.arbeitswelt-elternzeit.de

Elterngeldantrag Online ausfüllen unter: https://www.elterngeld-digital.de/

weitere Informationen

Die Zuständigkeit der Ansprechpersonen richtet sich nach dem Nachnamen des Kindes:
Ansprechpersonen Buchstaben
Herr J. Gabelmann M, N, P, Q, R, W, X, Y, Z
Frau H. Jost S
Frau K. Schmoldt F, G, H, O
Frau A. Stolz A, B, C, D, E, T, U, V
Frau M. Thiemes I, J, K, L

Ansprechpersonen

Herr J. Gabelmann
Sachbearbeiter Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3474 03371 608 9050

Frau A. Stolz
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.05

03371 608 3320 03371 608 9005

Frau M. Thiemes
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.08

03371 608 3428 03371 608 9005

Frau K. Schmoldt
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.08

03371 608 3473 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)