Bitte beachten: Elterngeld: längere Bearbeitungszeiten
Wer erhält Elterngeld und ElterngeldPlus?
Basiselterngeld und ElterngeldPlus sind Einkommensersatzleistungen für alle Eltern, die sich vorrangig selbst der Betreuung des Kindes widmen wollen und deshalb nicht voll erwerbstätig sind .
Anspruchsberechtigt ist grundsätzlich, wer einen Wohnsitz oder seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und mit seinem Kind in einem Haushalt lebt, es selbst betreut und erzieht und ferner nicht bzw. nicht voll erwerbstätig ist (d. h. unter 30 Wochenstunden).
Ausländische Mitbürger (Ausnahme: EU/EWR- Bürger und Schweizer Staatsangehörige, diese sind von der Vorlage befreit), haben Anspruch auf Elterngeld, wenn Sie einen geeigneten Aufenthaltstitel besitzen. Die Anspruchsvoraussetzungen müssen während des gesamten Bezugszeitraumes vorliegen.
Höhe des Basiselterngeldes bzw. des ElterngeldPlus
- Einkommensersatz in Höhe von 65% bis 100% vom Durchschnittsnettoeinkommen der letzten 12 Monate vor Geburt bzw. vor Eintritt in die Mutterschutzfrist
- für Geschwisterkinder gibt es u. U. einen Bonusbetrag
- Bei Mehrlingsgeburten erhöht sich das zustehende Elterngeld um je 300,00 € für das zweite und jedes weitere Kind.
Das Basiselterngeld:
- kann in den ersten 14 Lebensmonaten des Kindes abwechselnd oder gleichzeitig von beiden Elternteilen bezogen werden
- ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und maximal 12 Monate Elterngeld beziehen
- Alleinerziehende können bei Vorliegen der Voraussetzungen auch Elterngeld bis zum 14. Lebens-monat beziehen
- zwei zusätzliche Monate (Partnermonate) erhalten die Eltern, wenn sich der andere Elternteil an die Kinderbetreuung beteiligt und Erwerbseinkommen gemindert wird
- Der Höchstbetrag liegt bei 1.800,00 €, mindestens werden 300,00 € gezahlt
- Teilzeittätigkeit mit bis zu 30 Wochenstunden ist möglich, wird jedoch auf das Basiselterngeld angerechnet- so errechnet sich das Elterngeld in Höhe des maßgeblichen Prozentsatzes (mindestens 65 %) von der Differenz des Durchschnittsnettoeinkommens vor der Geburt des Kindes und dem Durchschnittsnettoeinkommen aus der Teilzeittätigkeit.
Das ElterngeldPlus:
- tritt für Geburten ab 01.07.2015 in Kraft
- die Eltern, die früher in ihren Beruf zurückkehren und Teilzeit mit Elterngeld kombinieren möchten profitieren vom ElterngeldPlus
- ElterngeldPlus ist nicht an Teilzeit gebunden und kann auch mit dem Basiselterngeld verknüpft werden
- der Bezug ist doppelt so lange wie beim Basiselterngeld möglich d.h. über den 14. Lebensmonat hinaus, da aus einem Basiselterngeld-Monat zwei ElterngeldPlus-Monate werden
- ab dem 15. Lebensmonat des Kindes besteht nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus, der Bezug darf dann nicht mehr unterbrochen werden, kann aber zwischen den Eltern wechseln
- höchstens werden 900,00€, mindestens 150,00 € gezahlt- wird im ElterngeldPlus-Bezug ein Einkommensverlust von mehr als 50 % erzielt, so ist die Höhe der Elterngeldzahlung gedeckelt, es ändert sich nichts an der Höhe vom ElterngeldPlus-Betrag
- mit einem Einkommensverlust unter 50% wird dieser durch das ElterngeldPlus mit mindestens 65% aufgefangen, der ElterngeldPlus-Betrag wird verringert
- Alleinerziehende können ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonusmonate gleichermaßen nutzen
Die Partnerschaftsbonusmonate
- 4 zusätzliche ElterngeldPlus-Monate erhalten die Eltern, die in diesen 4 zusammenhängenden Monaten gleichzeitig für 25-30 Wochenstunden arbeiten gehen
- die Antragstellung muss nicht zwingend von beiden Elternteilen erfolgen, doch die Voraussetzungen müssen bei beiden vorliegen, damit die Partnerschaftsbonusmonate gewährt werden können
- Alleinerziehende haben auch Anspruch auf vier weitere ElterngeldPlus-Monate, wenn sie in vier aufeinanderfolgenden Monaten für 25-30 Wochenstunden erwerbstätig sind
Das Elterngeld ist schriftlich zu beantragen und wird rückwirkend nur für die letzten drei Monate vor Antragstellung gewährt.
Die Formulare zur Beantragung von Elterngeld senden wir Ihnen gern zu.
Über Ihren Antrag kann erst entschieden werden, wenn Sie den Antragsvordruck zusammen mit den vollständigen Unterlagen einreichen.
Wir bitten darum, Einzelnachweise nicht vor Antragstellung einzureichen.
Bitte beachten Sie jedoch auf jeden Fall die Antragsfrist von 3 Monaten!
Derzeit gibt es Verzögerungen bei der Bereitung der Elterngeldanträge. Den aktuellen Stand finden Sie hier: Elterngeld: längere Bearbeitungszeiten - Landkreis Teltow-Fläming (teltow-flaeming.de)
Weitere Unterlagen sind im Einzelfall dem Antrag zu entnehmen oder bei der Elterngeldstelle zu erfragen.
Informationen zum Thema ElterngeldPlus finden Sie unter www.elterngeld-plus.de
Informationen zum Thema ElterngeldPlus finden Sie unter www.bmfsfj.de
Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter www.arbeitswelt-elternzeit.de
Elterngeldantrag Online ausfüllen unter: https://www.elterngeld-digital.de/
Frau A. Stolz
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3320 03371 608 9005 elterngeld@teltow-flaeming.de
Frau K. Schmoldt
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.08
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3473 03371 608 9005 elterngeld@teltow-flaeming.de
Frau K. Schneider
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3427 03371 608 9005 elterngeld@teltow-flaeming.de
Frau N. Bruch
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.05
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
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Am Nuthefließ 2
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