Elterngeld

Zuständig

Beschreibung

Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung für Eltern von Säuglingen und Kleinkindern. Es soll den Eltern ermöglichen ihr Kind selbst zu betreuen und zu erziehen.

Elterngeld schafft einen Ausgleich, falls die Eltern weniger Einkommen haben, weil sie nach der Geburt zeitweise weniger oder gar nicht mehr arbeiten. Dadurch hilft das Elterngeld, die finanzielle Lebensgrundlage der Familien zu sichern. Elterngeld gibt es auch für Eltern, die vor der Geburt gar kein Einkommen hatten.

Für wen können Sie Elterngeld beantragen:

  • für Ihr leibliches Kind
  • für das leibliche Kind Ihres Ehepartners
  • für Ihr Adoptivkind, ab Aufnahme in Ihren Haushalt (vor dem 8. Geburtstag)

Voraussetzungen:

  • Sie leben oder haben Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland
  • Sie betreuen und erziehen Ihr Kind selbst
  • Sie leben mit Ihrem Kind in einem gemeinsamen Haushalt
  • Sie sind entweder gar nicht oder nicht voll erwerbstätig (max. 32 Wochenstunden)
  • Sie haben im Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes ein zu versteuerndes Gesamteinkommen, welches 200.000 Euro nicht überschreitet

Elterngeld gibt es in drei Varianten:

  1. Basiselterngeld:

Das Basiselterngeld kann bis zum 14. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann dabei mindestens 2 und höchstens 12 Monate in Anspruch nehmen. Zwei weitere Monate gibt es, wenn sich auch der andere Elternteil an der Kinderbetreuung beteiligt und Erwerbseinkommen wegfällt.

Basiselterngeld wird in Höhe von 65 bis zu 100 Prozent des Einkommens aus Erwerbstätigkeit vor der Geburt des Kindes gewährt. Es beträgt monatlich mindestens 300 Euro und höchstens 1.800 Euro.

  1. ElterngeldPlus:

Das ElterngeldPlus kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Ein Elternteil kann dabei mindestens 2 und höchstens 24 Monate in Anspruch nehmen.

Ab dem 15. Lebensmonat des Kindes besteht nur noch Anspruch auf ElterngeldPlus, der Bezug darf dann nicht mehr unterbrochen werden, kann aber zwischen den Eltern wechseln.

Ein Monat Basiselterngeld entspricht zwei Monaten ElterngeldPlus, dementsprechend halbiert sich der monatliche Zahlbetrag. Es beträgt monatlich mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

  1. Partnerschaftsbonus:

Der Partnerschaftsbonus kann bis zum 32. Lebensmonat des Kindes bezogen werden. Als Partnerschaftsbonus können Sie und der andere Elternteil jeweils 2, 3, oder 4 zusätzliche Monate ElterngeldPlus bekommen. Das ist nur in 2, 3 oder 4 aufeinanderfolgenden Lebensmonaten möglich.

Voraussetzung ist, dass Sie beide in dieser Zeit eine Teilzeitbeschäftigung mit mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden ausüben.

Der Partnerschaftsbonus beträgt monatlich mindestens 150 Euro und höchstens 900 Euro.

Die Elterngeldvarianten können Sie miteinander kombinieren.

Den Geschwisterbonus bekommen Sie, wenn in Ihrem Haushalt:

  • mindestens ein weiteres Kind lebt, das noch keine 3 Jahre alt ist oder
  • mindestens zwei weitere Kinder leben, die beide noch keine 6 Jahre alt sind oder
  • mindestens ein weiteres Kind mit Behinderung lebt, das noch keine 14 Jahre alt ist
  • Höhe: 10 Prozent, mindestens aber um 75 Euro und höchstens um 180 Euro im Monat bei Basiselterngeld

Mehrlingszuschlag:

  • Das Elterngeld erhöht sich um monatlich 300 € pro Mehrling.

Hinweise

Bitte beachten Sie, dass die Zeit der Mutterschaftsleistungen automatisch als Basiselterngeldmonate gelten. Somit können nur die verbleibenden Monate in ElterngeldPlus umgewandelt werden.

Ein gleichzeitiger Bezug beider Elternteile von Basiselterngeld ist maximal für einen Monat möglich. Bezieht ein Elternteil ElterngeldPlus, so kann der andere Elternteil in dieser Zeit auch länger als einen Monat gleichzeitig Elterngeld (entweder Basiselterngeld oder ElterngeldPlus) bekommen.

Ausnahmen:
Eltern können Basiselterngeld für mehr als einen Monat gleichzeitig bekommen, bei

  • besonders früh geborenen Kindern, die mindestens 6 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin geboren wurden,
  • Mehrlingen,
  • neugeborenen Kindern mit Behinderung und
  • Geschwisterkindern mit Behinderung, für die Sie den Geschwisterbonus erhalten.

Notwendige Unterlagen

  • ausgefüllter und von beiden Elternteilen unterschriebener Elterngeldantrag im Original
  • Geburtsurkunde „Zur Beantragung von Elterngeld“ im Original
  • Bescheinigung von Ihrer Krankenkasse über die gesamte Dauer und den täglichen Zahlbetrag des Mutterschaftsgeldes bzw. über die Ablehnung des Mutterschaftsgeldes
  • Bescheinigung vom Arbeitgeber über die gesamte Dauer und den täglichen Zahlbetrag des Arbeitgeberzuschusses zum Mutterschaftsgeld (Anlage A)
  • Elternzeitbestätigung vom Arbeitgeber (Anlage A)
  • Einkommensnachweise für die letzten 12 Kalendermonate vor der Geburt des Kindes bzw. vor Beginn der Mutterschutzfrist

Weitere Unterlagen sind im Einzelfall dem Antrag zu entnehmen oder bei der Elterngeldstelle zu erfragen.

Rechtliche Grundlagen

Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)

Links

Informationen zum Thema ElterngeldPlus finden Sie unter www.elterngeld-plus.de
Informationen zum Thema ElterngeldPlus finden Sie unter www.bmfsfj.de
Informationen zum Thema Elternzeit finden Sie unter www.arbeitswelt-elternzeit.de

Elterngeldantrag Online ausfüllen unter: https://www.elterngeld-digital.de/

weitere Informationen

Ansprechperson Buchstabengruppe (Familienname des Kinder)
Frau Schneider A-D
Frau Bruch E-J
Frau Stolz K-O
Frau Sawilla S
Frau Schmoldt P-R, T-Z

Ansprechpersonen

Frau C. Sawilla
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3428 03371 608 9005

Frau A. Stolz
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3320 03371 608 9005

Frau K. Schmoldt
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.08

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3473 03371 608 9005

Frau K. Schneider
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.03

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3427 03371 608 9005

Frau N. Bruch
Sachbearbeiterin Bundeselterngeld
Zimmer: A7.0.05

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3414 03371 608 9005

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möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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