Entgeltverhandlung im Bereich der Jugendhilfe

Zuständig

Beschreibung

Werden Einrichtungen und Dienste der Träger der freien Jugendhilfe in Anspruch genommen, so sind Vereinbarungen (gemäß § 78 b SGB VIII) über die Höhe der Kosten der Inanspruchnahme zwischen der öffentlichen und der freien Jugendhilfe anzustreben.
Mit dem Träger der Einrichtung oder seinem Verband sind Vereinbarungen abzuschließen über:

- Inhalt, Umfang und Qualität der Leistungsangebote (Leistungsvereinbarung)
- Differenzierte Entgelte für die Leistungsangebote und die betriebsnotwendigen
Investitionen (Entgeltvereinbarung) und
- Grundsätze und Maßstäbe für die Bewertung der Qualität der Leistungsangebote
sowie über geeignete Maßnahmen zu ihrer Gewährleistung
(Qualitätsentwicklungsvereinbarung)

Die Prüfung, Aushandlung und der Abschluss von Vereinbarungen erfolgt für die Erbringung von Leistungen gemäß §§ 77 (ambulante Leistungen), 78a (teil- und stationäre Leistungen) ff SGB VIII.
Der Träger der öffentlichen Jugendhilfe hat die Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a SGB VIII durch Vereinbarungen mit den Trägern von Einrichtungen und Diensten, die Leistungen nach dem SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz) erbringen, sicherzustellen. Hierzu ist eine Prüfung dahingehend vorzunehmen, inwieweit eine eigenständige Vereinbarung bzw. im Rahmen des Abschlusses der Leistungs- Qualitätsentwicklungs- und Entgeltvereinbarung erforderlich ist.

Hinweise

Vereinbarungen sind mit den Trägern abzuschließen, die unter Berücksichtigung der Grundsätze der Leistungsfähigkeit, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit zur Erbringung der Leistung geeignet sind.

Bitte beachten Sie

Ist eine Vereinbarung gemäß § 78b Abs. 1 SGB VIII nicht abgeschlossen, ist der Träger der öffentlichen Jugendhilfe zur Übernahme des Leistungsentgeltes nur verpflichtet, wenn dies nach Maßgabe des Hilfeplanes (§36 SGB VIII) im Einzelfall geboten ist.

Notwendige Unterlagen

- Erlaubnis für den Betrieb der Einrichtung (Betriebserlaubnis) gemäß § 45 SGB VIII,
- Leistungs- und Qualitätsentwicklungskonzept der Einrichtung
- schriftliche Aufforderung einer Vertragspartei zur Aufnahme der Verhandlung-
- Kalkulation aller zur Leistungserbringung erforderlichen Aufwendungen mit detaillierten Nachweisen (Belegwesen z. B. für Fahrzeughaltung, Wasser-, Energie- und    Brennstoffabrechnungen, Zusammensetzung der Personalkosten nach welchem Tarif, Versicherungen, Mieten, Gebühren u. a.)
- Kalkulations-/Entgeltblatt
- Muster Leistungsbeschreibung
- Antrag auf Zustimmung zu Investitionen
- Merkblatt zum Antragsverfahren auf Zustimmung zu Investitionen

Rechtliche Grundlagen

SGB I bis SGB XII nebst Verordnungen, Rahmenvertrag auf der Grundlage des § 78 f SGB VIII für Einrichtungsträger und der örtlichen Jugendhilfe im Land Brandenburg, BGB, TVöD/ VKA, Mietrecht i. V. m. Verordnungen (Mietvertrag, Betriebskosten, Reparaturkosten, Instandhaltung, Investitionen), Gebührensatzungen (Abfall, Trink- und Abwasser), Tarife und Gefahrenklassen der Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege, AfA- Tabelle für die allgemein verwendbaren Anlagegüter (Abschreibungen), GemHVO, DSG Bbg

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau M. Säuberlich
Sachbearbeiterin Entgeltwesen SGB VIII
Zimmer: A7.1.12

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 3457 03371 608 9005

Frau J. Müller
Sachgebietsleiterin
Zimmer: A7.1.13

03371 608 3450 03371 608 9005

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)