Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) erhalten Verfolgte, deren Verfolgungszeit mehr als drei Jahre beträgt und die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Voraussetzung für die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist eine durch die zuständige Rehabilitierungsbehörde ausgestellte Rehabilitierungsbescheinigung. Ausgleichszahlungen werden monatlich mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat gezahlt.
Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern bzw. über die angegebenen Links.
Der Antrag auf Ausgleichzahlungen beim Sozialamt kann aber zeitgleich mit dem Antrag auf eine Rehabilitierungsbescheinigung gestellt werden.
- Personalausweis, Meldebescheinigung, Angaben und Nachweise über alle Einkünfte vom Antragsteller und Ehepartner bzw. Lebenspartner
- Mietvertrag bzw. Nachweis über Hauslasten des Verpflichteten
- Rehabilitierungsbescheinigung
keine
Frau I. Wernicke
Sachbearbeiterin Grundsicherung/Hilfe zum Lebensunterhalt
Zimmer: C1.1.03
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 3349 03371 608 9210 sozialamt@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle