Ausgleichsleistungen nach dem Beruflichen Rehabilitierungsgesetz (BerRehaG) erhalten Verfolgte, deren Verfolgungszeit mehr als drei Jahre beträgt und die in ihrer wirtschaftlichen Lage besonders beeinträchtigt sind.
Voraussetzung für die Gewährung von Ausgleichszahlungen ist eine durch die zuständige Rehabilitierungsbehörde ausgestellte Rehabilitierungsbescheinigung. Ausgleichszahlungen werden monatlich mit dem auf die Antragstellung folgenden Monat gezahlt.
Weitere Informationen und eine individuelle Beratung erhalten Sie bei den Ansprechpartnern bzw. über die angegebenen Links.
Der Antrag auf Ausgleichzahlungen beim Sozialamt kann aber zeitgleich mit dem Antrag auf eine Rehabilitierungsbescheinigung gestellt werden.
- Personalausweis, Meldebescheinigung, Angaben und Nachweise über alle Einkünfte vom Antragsteller und Ehepartner bzw. Lebenspartner
- Mietvertrag bzw. Nachweis über Hauslasten des Verpflichteten
- Rehabilitierungsbescheinigung
keine
Frau I. Wernicke
Sachbearbeiterin Betreuungsangelegenheiten
Zimmer: B6.2.01
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
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