Arbeiten, bei denen so tief in den Boden eingedrungen wird, dass unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers eingewirkt werden kann, sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Ergibt die Prüfung, dass Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich sind, kann die Untere Wasserbehörde die notwendigen Anordnungen treffen.
Bei diesen Arbeiten handelt es sich meist um Bohrungen zur Wasserversorgung, Bohrungen für die Nutzung von Erdwärme oder tiefe Gründungen (zum Beispiel Bohrpfähle und Spundwände) oder große sowie tiefe Baugruben.
Die Hinweise gemäß "Handlungsempfehlung über Anforderungen des Gewässerschutzes bei Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren - Erdwärmenutzung im Land Brandenburg" aus dem Jahr 2023 sind zu beachten (siehe Links).
Die Arbeiten sind einen Monat vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.
siehe
Merkblatt Eigenwasserversorgung und
Merkblatt Geothermische Anlagen
bei Gründungen: Eindringtechnologie, einzubauende Materialien, Baugrundgutachten mit Angaben zu den Wasserständen und der Grundwasserqualität
§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)
Gebühren für die Beurteilung der Anzeige sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).
Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2606 03371 608 9170 antje.zikul@teltow-flaeming.de
Frau I. Mai
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.3.04
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
03371 608 2609 03371 608 9170 inis.mai@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
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Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
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Sprechzeiten
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