Erdaufschlüsse nach Wasserrecht

Zuständig

Beschreibung

Arbeiten, bei denen so tief in den Boden eingedrungen wird, dass unmittelbar oder mittelbar auf die Bewegung oder die Beschaffenheit des Grundwassers eingewirkt werden kann, sind der Unteren Wasserbehörde anzuzeigen.
Ergibt die Prüfung, dass Maßnahmen zum Schutz des Grundwassers erforderlich sind, kann die Untere Wasserbehörde die notwendigen Anordnungen treffen.

Hinweise

Bei diesen Arbeiten handelt es sich meist um Bohrungen zur Wasserversorgung, Bohrungen für die Nutzung von Erdwärme oder tiefe Gründungen (zum Beispiel Bohrpfähle und Spundwände) oder große sowie tiefe Baugruben.

 

Die Hinweise gemäß "Handlungsempfehlung über Anforderungen des Gewässerschutzes bei Erdwärmesonden und Erdwärmekollektoren - Erdwärmenutzung im Land Brandenburg" aus dem Jahr 2023 sind zu beachten (siehe Links).

 

Bitte beachten Sie

Die Arbeiten sind einen Monat vor Beginn der Maßnahme anzuzeigen.

Notwendige Unterlagen

siehe
Merkblatt Eigenwasserversorgung und
Merkblatt Geothermische Anlagen

bei Gründungen: Eindringtechnologie, einzubauende Materialien, Baugrundgutachten mit Angaben zu den Wasserständen und der Grundwasserqualität

Rechtliche Grundlagen

§ 49 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) in Verbindung mit § 56 Brandenburgisches Wassergesetz (BbgWG)

Gebühren

Gebühren für die Beurteilung der Anzeige sind entsprechend der Gebührenordnung des Ministeriums für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz zu entrichten (GebOMUGV).

Links

Ansprechpersonen

Frau A. Zikul
Sachbearbeiterin Gewässerbenutzung und Wasserversorgung, Regenwasser bei Baugenehmigungsverfahren
Zimmer: A5.3.06

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2606 03371 608 9170

Herr U. Strahl
Sachgebietsleiter Wasser, Boden, Abfall
Zimmer: A5.3.13

03371 608 2600 03371 608 9170

Frau I. Mai
Sachbearbeiterin Verwaltungsverfahren
Zimmer: A5.3.04

03371 608 2609 03371 608 9170

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)