Erlegtes Wild

Zuständig

Beschreibung

Nach jagdrechtlichen Vorschriften erlegtes Haarwild unterliegt grundsätzlich einer amtlichen Fleischuntersuchung, wenn das Fleisch für den menschlichen Verzehr bestimmt ist.

Diese Fleischuntersuchung erfolgt zunächst durch den kundigen Jäger (ggf. Lehrgang zur kundigen Person erforderlich). Sofern dieser am erlegten Tier keine Merkmale feststellt, die das Fleisch als bedenklich zum Genuss für Menschen erscheinen lassen, findet - mit Ausnahme der Trichinenuntersuchung bei Wildschweinen und anderen Tieren, die Träger von Trichinen sein können - keine amtliche Untersuchung statt.

Das nicht amtlich untersuchte erlegte Haarwild darf dann nur unmittelbar nach dem Erlegen in geringen Mengen an nahe gelegene be- oder verarbeitende Betriebe, Gaststätten und an private Endverbraucher abgegeben werden.

Stellt der kundige Jäger jedoch gesundheitlich bedenkliche Merkmale fest, muss er eine Fleischuntersuchung durch den amtlichen Tierarzt veranlassen.

Hinweise

Wildschweine und einige andere Tiere, die Träger von Trichinen sein können, unterliegen immer der amtlichen Trichinenuntersuchung, sofern ihr Fleisch zum Genuss für Menschen verwendet werden soll. Dies gilt auch, wenn das erlegte Tier aus dem Ausland eingeführt wurde. In Gehegen gehaltenes Wild muss immer vor der Schlachtung oder Tötung zur amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung angemeldet werden.

Bitte beachten Sie

Die Trichinenuntersuchung bei Haarwild darf nur per Digestionsmethode erfolgen.

Notwendige Unterlagen

Wildursprungsschein

Rechtliche Grundlagen

Tierische Lebensmittelhygieneverordnung (Tier-LMHV)
Tierische Lebensmittel-Überwachungsverordnung (Tier-LMÜV)

Gebühren

Die Gebühr richtet sich nach der Gebührenordnung des Ministerium für ländliche Entwicklung, Umwelt und Verbraucherschutz (GebO MLUV) in der zurzeit gültigen Fassung.

Links

Ansprechpersonen

Frau C. Bader
Sachbearbeiterin Fleischbeschau/Verbraucherschutz/Abrechnung
Zimmer: C1.0.04

Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

03371 608 2224 03371 608 9040

Frau Dr. A. Kobe
Amtliche Tierärztin, Sachgebietsleiterin Lebensmittelüberwachung
Zimmer: C1.0.06

03371 608 2220 03371 608 9040

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

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