Ersatzführerschein

Zuständig

Beschreibung

Bei vorhandenem Nachweis der Fahrerlaubnis und Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen kann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden (gültig bis max. 12 Wochen).

Hinweise

Sollten Sie den verloren gemeldeten Führerscheines wieder finden, ist er unverzüglich abzuliefern.

Notwendige Unterlagen

 

Rechtliche Grundlagen

 

Gebühren

 

Link

> Ersatzführerschein bei Namens- oder Auflagenänderung
> GebOSt

Notwendige Unterlagen

Die Beantragung ist formgebunden. Der Antrag wird im Rahmen der Antragstellung ausgedruckt.

- Identitätsnachweis z.B. durch gültigen Personalausweis oder Resiepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein biometrisches Passbild

zusätzlich bei Diebstahl:
- Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei in deutscher Sprache, aus der hervorgehen sollte das der Führerschein gestohlen wurde.
- persönliche Vorsprache erforderlich, da unter Umständen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.

Rechtliche Grundlagen

- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

Zurück

Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)