Bei vorhandenem Nachweis der Fahrerlaubnis und Erfüllung der sonstigen Voraussetzungen kann ein vorläufiger Führerschein ausgestellt werden (gültig bis max. 12 Wochen).
Sollten Sie den verloren gemeldeten Führerscheines wieder finden, ist er unverzüglich abzuliefern.
> Ersatzführerschein bei Namens- oder Auflagenänderung
> GebOSt
Die Beantragung ist formgebunden. Der Antrag wird im Rahmen der Antragstellung ausgedruckt.
- Identitätsnachweis z.B. durch gültigen Personalausweis oder Resiepass mit Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate)
- ein biometrisches Passbild
zusätzlich bei Diebstahl:
- Anzeige über den Diebstahl bei der Polizei in deutscher Sprache, aus der hervorgehen sollte das der Führerschein gestohlen wurde.
- persönliche Vorsprache erforderlich, da unter Umständen eine eidesstattliche Versicherung abgegeben werden muss.
- Straßenverkehrsgesetz (StVG)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 2. Mai 2025
Freitag, 30. Mai 2025
Freitag, 2. Januar 2026
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle