Ersatzführerschein, Name/Auflagen

Zuständig

Beschreibung

Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.

Hinweise

Antragstellung über das zuständige Einwohnermeldeamt oder bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde, Louis-Pasteur-Str. 5

Notwendige Unterlagen

- Personalausweis oder
- Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- Führerschein (Papier oder Karte),
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch),
- ggf. Nachweis über die Namensänderung (nur wenn kein Zusammenhang vom Namen zwischen Personalausweis und Führerschein besteht),
- ggf. Bescheinigung eines Arztes / Optikers / Gutachters bei Änderung oder Wegfall von Auflagen

Rechtliche Grundlagen

Fahrerlaubnis-Verordnung

Gebühren

Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

Links

Öffnungszeiten

Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.

Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr

Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)