Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führt, bedarf einer Fahrerlaubnis. Die Fahrerlaubnis ist durch eine gültige amtliche Bescheinigung (Führerschein) nachzuweisen.
Antragstellung über das zuständige Einwohnermeldeamt oder bei der Fahrerlaubnisbehörde in Luckenwalde, Louis-Pasteur-Str. 5
- Personalausweis oder
- Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung (nicht älter als 3 Monate),
- Führerschein (Papier oder Karte),
- 1 Lichtbild, das den Bestimmungen der Passverordnung entspricht (biometrisch),
- ggf. Nachweis über die Namensänderung (nur wenn kein Zusammenhang vom Namen zwischen Personalausweis und Führerschein besteht),
- ggf. Bescheinigung eines Arztes / Optikers / Gutachters bei Änderung oder Wegfall von Auflagen
Fahrerlaubnis-Verordnung
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
Louis-Pasteur-Straße 5, Luckenwalde. Terminvereinbarung nur für Neu- und Wiedererteilung von Führerscheinen (nach Entzug) sowie für Fahrlehrer/Fahrschulen.
Di. 8 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 18 Uhr
Bitte aktuelle Änderungen der Sprechzeiten beachten (unter diesem Link)!
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Sprechzeiten
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle