Ein Jahr nach Aufnahme der ersten Beschäftigung hat sich der Arbeitgeber die Bescheinigung eines Arztes darüber vorlegen zu lassen, dass der Jugendliche nachuntersucht worden ist (erste Nachuntersuchung)
Für diese Nachuntersuchung besteht freie Arztwahl.
Erfolgt die Untersuchung durch den Hausarzt,, dann benötigt der Jugendliche einen Untersuchungsberechtigungsschein, welchen er gegen Vorlage des Personalausweises in der Sprechstunde des Kinder- und Jugendgesundheitsdienstes erhält.
Die Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetztes gelten bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Personalausweis
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) -§ 33 erste Nachuntersuchung
Brandenburgisches Gesundheitsdienstgesetz (BbgGDG)
Kinder- und Jugendgesundheitsdienstverordnung
keine
Frau J. Baar
med. Fachangestellte
Zimmer: 010
Außenstelle Jüterbog des Gesundheitsamts Teltow-Fläming
Badergasse 2
14913 Jüterbog
03372 4439221 03372 4439229 janine.baar@teltow-flaeming.de
Frau S. Fuhr
med. Fachangestellte
Zimmer: 010
03372 443 9224 03372 443 9229 sylvia.fuhr@teltow-flaeming.de
Frau K. Kleinbauer
Arzthelferin
Zimmer: C0.2.04
03371 608 3844 03371 608 9050 katrin.kleinbauer@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de
info@teltow-flaeming.de
Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Geschlossen am
Fr., 19. Mai 2023
Mo., 2. Oktober 2023
Mo., 30. Oktober 2023
Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle