Die Hilfen zur Erziehung sind Leistungen der Jugendhilfe für Familien mit Kindern.
Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Das ist der Fall, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.
Der Sozialpädagogischer Dienst steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung.
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz)
keine
Frau J. Krüger
Mitarbeiterin zentrale Aufgaben
Zimmer: A5.0.01
03371 608 3404 03371 608 9150 sozialpaedagogischerDienst@teltow-flaeming.de
möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:
Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024
Landkreis Teltow-Fläming
Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde
Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
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Sprechzeiten
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Gesonderte Sprechzeiten:
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