Erziehungshilfe

Zuständig

Beschreibung

Die Hilfen zur Erziehung sind Leistungen der Jugendhilfe für Familien mit Kindern.

Ein Personensorgeberechtigter hat bei der Erziehung eines Kindes oder eines Jugendlichen Anspruch auf Hilfe zur Erziehung. Das ist der Fall, wenn eine dem Wohl des Kindes oder des Jugendlichen entsprechende Erziehung nicht gewährleistet und die Hilfe für seine Entwicklung geeignet und notwendig ist.

Hinweise

Der Sozialpädagogischer Dienst steht hier als Ansprechpartner zur Verfügung.

Rechtliche Grundlagen

Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII - Kinder- und Jugendhilfegesetz)

Gebühren

keine

Ansprechpersonen

Frau J. Krüger
Mitarbeiterin zentrale Aufgaben
Zimmer: A5.0.01

03371 608 3404 03371 608 9150

Sprechzeiten

möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

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Landkreis Teltow-Fläming

Am Nuthefließ 2
14943 Luckenwalde

Telefon: +49 (0)3371 608-0
Fax: +49 (0)3371 608-9000
www.teltow-flaeming.de

Sprechzeiten

Möglichst nach Terminvereinbarung und telefonisch:

Di. 9 bis 12 und 13 bis 15 Uhr
Do. 9 bis 12 und 13 bis 17.30 Uhr

An folgenden Tagen ist die Verwaltung geschlossen:
Freitag, 10. Mai 2024
Freitag, 4. Oktober 2024
Freitag, 1. November 2024
Montag, 30. Dezember 2024

Gesonderte Sprechzeiten:
Kfz-Zulassungsstellen und Führerscheinstelle

Aktuelle Änderungen (unter diesem Link)